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Uwe Scheuch
Schmutzige Politik
in Österreich
Portrait von Uwe Scheuch

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Das Oberlandesgericht Graz hat Ex-FPK-Chef Scheuch wegen Korruption zu sieben Monaten bedingt und zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt. Schock und Unverständnis waren Scheuch anzusehen.

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Quelle: diepresse.com

 

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Klagenfurt/Graz - Der ehemalige FPK-Chef Uwe Scheuch ist am Mittwoch vom Oberlandesgericht Graz rechtskräftig wegen Bestechlichkeit schuldig gesprochen worden. Scheuch wurde in der "Part of the game"-Affäre in zweiter Instanz zu sieben Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 67.500 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. In erster Instanz waren es sieben Monate bedingt und 150.000 Euro Geldstrafe gewesen.

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Quelle: derStandard.at

 


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Uwe Scheuch rechtskräftig verurteilt

19.12.2012 | 18:19 |  Von Martina Leingruber (Die Presse)

Das Oberlandesgericht Graz hat Ex-FPK-Chef Scheuch wegen Korruption zu sieben Monaten bedingt und zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt. Schock und Unverständnis waren Scheuch anzusehen.

 

Graz. „Nachdem ich Privatmann bin, darf ich mir erlauben, keinen Kommentar abzugeben.“ Es waren die einzigen Worte, die Uwe Scheuch nach seiner Verurteilung am Oberlandesgericht Graz am Mittwoch von sich gab. Eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 67.500 Euro sowie eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten hat Richter David Greller im Berufungsverfahren des „Part of the Game“-Prozesses ausgesprochen. Nach dem Spruch in zweiter Instanz ist der ordentliche Rechtsweg ausgeschöpft und Scheuch rechtskräftig verurteilt.

 

 

 

Schock und Unverständnis waren dem ehemaligen FPK-Obmann und Kärntner Landeshauptmannstellvertreter bei der Urteilsverkündung anzusehen. Während der Ausführungen des Vorsitzenden schüttelte Scheuch mehrmals den Kopf, den Blick Richtung Boden gerichtet. Kurz vor der Urteilsverkündung hatte er das letzte Wort. „Ich bin mir keiner Straftat bewusst“, sagte Scheuch. Die moralischen Konsequenzen habe er schon durch seinen Rücktritt gezogen.

Doch diesen Rücktritt wollte der Berufungssenat nicht als Milderungsgrund werten. „Tätliche Reue liegt in diesem Fall nicht vor. Sie haben Geld für Ihre Partei gefordert“, sagte Richter Greller, der schon 2011 das Verfahren in zweiter Instanz behandelt und die erste Verurteilung wegen eines Formalfehlers aufgehoben hatte. Nun wurde Scheuch auch in zweiter Instanz der Korruption für schuldig befunden. Er hatte in einem Gespräch mit dem Mittelsmann eines russischen Investors betont, auch für die Zukunft der Partei profitieren zu wollen – in Form einer Spende in der Höhe der „üblichen“ fünf bis zehn Prozent der Investitionssumme. In weiterer Folge werde er sich in der Regierung für Subventionen einsetzen, was auch im Protokoll nachzulesen sein werde.

Dieses Gespräch, geführt am 17. Juni 2009 in Scheuchs Büro, wurde von besagtem Mittelsmann mitgeschnitten, das Tonband war das essenzielle Beweismittel des Verfahrens. Scheuch habe sich durch seine Forderung „einen Vorteil, der mit einer korrekten Amtsführung nichts zu tun haben sollte“ verschaffen wollen, so der Vorsitzende. Von einem konkreten Amtsgeschäft Scheuchs ist der Berufungssenat im Gegensatz zur Richterin Michaela Sanin im Erstprozess nicht ausgegangen.

 

Geldstrafe herabgesetzt

 

Aus diesem Grund wurde das Scheuch zur Last gelegte Delikt umqualifiziert. Das Oberlandesgericht Graz verurteilte den Expolitiker wegen des ab 2008 nur für eineinhalb Jahre geltenden Anfütterungs-Tatbestands (Paragraf 304, Absatz 2). Dieser besagt, dass eine Geschenkannahme auch „in Hinblick auf die Amtsführung“ strafbar ist. Greller setzte allerdings die Geldstrafe von 150.000 auf 67.500 (270 Tagsätze à 250 Euro) Euro herab. „250 Euro sind streng bemessen, das gebe ich gerne zu.“

Scheuchs Verteidiger und Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer wollte nach Prozessende keinen Kommentar abgeben. Er hatte einen Freispruch gefordert. Kurt Scheuch, Bruder und Nachfolger des Verurteilten, sprach von einem politischen Urteil. Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) wollte das Urteil nicht kommentieren. ÖVP-Parteichef Gabriel Obernosterer meinte, ein rechtskräftig verurteilter Politiker habe in der Politik nichts mehr zu suchen.

Scheuch wird sich auch als Privatmann in Zukunft mit Medien und Gerichten beschäftigen müssen. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Ende Juli Ermittlungen wegen versuchter Geldwäsche im Zuge der Causa Birnbacher gegen Scheuch und Landesrat Harald Dobernig eingeleitet. Steuerberater Dietrich Birnbacher hatte die beiden FPK-Mitglieder mit der Aussage belastet, die beiden hätten Geld von ihm gefordert. In dem Fall gilt die Unschuldsvermutung, im „Part of the game“-Prozess nicht mehr.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.12.2012)"

Quelle: diepresse.com

 


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Sieben Monate bedingt: Uwe Scheuch schuldig gesprochen

19. Dezember 2012, 12:11
 

Oberlandesgericht Graz bestätigt bedingte Haftstrafe wegen Bestechlichkeit für ehemaligen FPK-Chef

Klagenfurt/Graz - Der ehemalige FPK-Chef Uwe Scheuch ist am Mittwoch vom Oberlandesgericht Graz rechtskräftig wegen Bestechlichkeit schuldig gesprochen worden. Scheuch wurde in der "Part of the game"-Affäre in zweiter Instanz zu sieben Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 67.500 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. In erster Instanz waren es sieben Monate bedingt und 150.000 Euro Geldstrafe gewesen.

Der Richtersenat unter Vorsitz von David Greller änderte allerdings die Begründung des Ersturteils von Richterin Michaela Sanin ab. Sanin hatte Scheuch unter Berufung auf Paragraf 304 (Bestechlichkeit), Absatz 1 Strafgesetzbuch verurteilt, der Bestechlichkeit bezüglich einer Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit der Amtsführung unter Strafe stellt. Der Strafrahmen beträgt hier fünf Jahre Haft. Das OLG verurteilte Scheuch nun wegen Absatz 2 des Paragrafen. Dieser setzt keine Handlung oder Unterlassung voraus, hier geht es lediglich um einen Vorteil "im Hinblick auf die Amtsführung", die Höchststrafe beträgt drei Jahre Haft.

Tonband

Richter Greller betonte bei seiner Urteilsbegründung, das Urteil "steht und fällt mit dem Tonband". Auf diesem Mitschnitt ist der "Part of the game"-Sager von  Scheuch zu hören, wo es um die "üblichen fünf bis zehn Prozent" für die Partei gehe, wenn Investitionen getätigt würden. Scheuch sei zwar nicht für Staatsbürgerschaften zuständig gewesen, daher habe man das Ersturteil in dieser Hinsicht aufgehoben, das Gespräch sei aber Teil der Amtsführung gewesen.

Im Berufungsverfahren hatte Verteidiger Dieter Böhmdorfer erneut einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert, sollte es aber zu einem Schuldspruch kommen, so seine Argumentation, müsse berücksichtigt werden, dass es keine konkreten Handlungen, keine aktiven Maßnahmen Scheuchs gegeben habe. Böhmdorfer zog auch wieder einmal die Glaubwürdigkeit des Zeugen, der das Gespräch mit Scheuch mitgeschnitten hatte, in Zweifel. Staatsanwalt Eberhard Pieber konterte, er sehe genau in dem Gespräch einen Beweis. Scheuch erklärte in seinem Schlusswort, er sei sich "auch heute noch keiner Straftat bewusst".

Nach den Scharmützeln beriet der Richtersenat rund eine Stunde, bis das Urteil verkündet wurde. Greller fand lobende Worte für Richterin Michaela Sanin, sie habe die "Gebrauchsanweisung" des Oberlandesgericht bravourös abgearbeitet. Kritik gab es hingegen an der Staatsanwaltschaft, Scheuch sei nie für Staatsbürgerschaften zuständig gewesen, daher habe man das Urteil des Erstgerichts aufheben müssen.

Urteil rechtskräftig

Zur Strafe meinte Greller, Scheuch habe Vorbildfunktion gehabt, als Spitzenpolitiker sollte er eine moralische Instanz sein. Man schöpfe nun ein Drittel des Strafmaßes aus. Die Erstrichterin hatte sich noch mit einem Fünftel des - höheren - Strafmaßes begnügt. Das Gericht gehe von einem Jahr Strafmaß aus, gesplittet zwischen der bedingten Freiheitsstrafe und der unbedingten Geldstrafe. Bei dieser habe man als Ausgleich für die längere Verfahrensdauer 30 Tagsätze abgezogen. Eine gänzlich bedingte Strafe habe man nicht verhängen können, so Greller: "Das wäre Bagatellisierung." Gesenkt hatte das Gericht auch den Tagsatz, und zwar von 500 Euro beim Erstgericht auf 250 Euro, der ursprüngliche Tagsatz sei "weit überzogen" gewesen.

Das Urteil ist rechtskräftig, der ehemalige FPK-Parteiobmann ist damit wegen Korruption verurteilt. Böhmdorfer bleibt nur noch die Möglichkeit einer sogenannten "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes". Diese hat aber keinen Einfluss auf die Rechtskraft des Urteils. Sie wird auch nicht direkt beim Obersten Gerichtshof eingebracht, sondern in Form einer "Anregung" an die Generalprokuratur gerichtet.

Russischen Investor zu ködern versucht

Scheuch hatte in einem Gespräch mit dem Mittelsmann eines russischen Investors gesagt, dass er auch für die Zukunft der Partei profitieren wolle - in Form einer Spende in der Höhe von fünf bis zehn Prozent der diskutierten Investition. Dafür soll er als "part of the game" die österreichische Staatsbürgerschaft in Aussicht gestellt haben.

In einem ersten Verfahren hatte Scheuch noch 18 Monate Haft bekommen, sechs davon unbedingt. Dieses Urteil hatte aber das OLG aufgehoben, Grund war ein Verstoß gegen das Überraschungsverbot. (APA, red, 19.12.2012)"

Quelle: derStandard.at


 

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Geb.: 15.06.1969, Villach
Beruf: Land- und Forstwirt

Politische Mandate

  • Abgeordneter zum Nationalrat (XXIII. GP), BZÖ
    30.10.2006 – 08.11.2006
  • Abgeordneter zum Nationalrat (XXII. GP), F-BZÖ
    28.04.2006 – 29.10.2006
  • Abgeordneter zum Nationalrat (XXII. GP), F
    20.12.2002 – 27.04.2006
  • Ordner des Nationalrates,
    30.10.2006 – 08.11.2006

Politische Funktionen

  • Landesparteiobmann-Stellvertreter der FPÖ Kärnten 2001
  • Mitglied der Bundesparteileitung der FPÖ 2002
  • Landesobmann-Stellvertreter der Freiheitlichen Bauern in Kärnten 2001
  • Klubobmann-Stellvertreter des Parlamentsklubs des BZÖ 25.10.2006–8.11.2006
  • Vizepräsident der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten seit 2001
  • Mitglied des Vorstandes des Bundesagrarausschusses der Freiheitlichen Bauernschaft seit 2002

Beruflicher Werdegang

  • Generalsekretär der FPÖ 2004
  • technisches Büro für Forstwirtschaft seit 2001
  • selbständig, Geschäftsführer der Mühldorfer Sand- und Kieswerke GmbH seit 1998
  • Geschäftsführer eines landwirtschaftlichen Unternehmens in Ungarn 1997–2000
  • Land- und Forstwirt am eigenen Hof seit 1990

Bildungsweg

  • Studium an der Universität für Bodenkultur Wien (Dipl.-Ing.) 1989–1996
  • Bundesrealgymnasium in Spittal an der Drau 1979–1989
  • Volksschule in Mühldorf 1975–1979
  • Präsenzdienst 1997
Stand: 09.11.2006"
 

 


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