"[...]
Das Handelgericht Wien erkennt durch die Richterin Mag.Monika Millet in der Rechtssache des Klägers Bernd Weidenauer[...]wider den Beklagten Heinz-Christian Strache[...]wegen Unterlassung (EUR 31.800,-), Beseitigung (EUR 800,-) Schadensersatz (EUR 2970,-) Urteilsveröffentlichung (EUR 200,-, Gesamtstreitwert EUR 35.770,-) nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht:
1. a. Der Beklagte ist schuldig, es ab sofort zu unterlassen, dass klagsgegenständliche Bild mit dem Titel "HC Strache", an welchem die Urheberrechte dem Kläger zustehen, ohne Zustimmung des Klägers in einer bearbeiteten Fassung zu nutzen.
[...]"