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Der bereits zweimal wegen Leugnung des Holocausts schuldig gesprochene ehemalige FPÖ-Politiker Wolfgang Fröhlich ist von einem Wiener Gericht zu weiteren vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte die Judenverfolgung während des Zweiten Weltkriegs in einem Brief an die Bischofskonferenz und an Papst Benedikt XVI. als "satanische Lüge vom Massenmord" bezeichnet.
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Quelle: spiegel.de
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„Ich sitze seit zehn Jahren in Haft, weil ich die Wahrheit sage“, präsentiert sich der mehrfach einschlägig vorbestrafte Diplom-Ingenieur Wolfgang Fröhlich (63) in der Vorwoche vor dem Kremser Schwurgericht selbstbewusst und kein bisschen leise.
Vor dem Gericht hat der Unverbesserliche damit keine Chance. Er wurde erneut gemäß dem Verbotsgesetz verurteilt.
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Quelle: noen.at
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Haftstrafe: Ehemaliger FPÖ-Politiker als Holocaust-Leugner verurteilt
Der ehemalige FPÖ-Politiker Wolfgang Fröhlich ist in Wien zu vier Jahren Haft verurteilt worden, weil er den Holocaust geleugnet hat. Dabei saß er deshalb zuvor schon monatelang hinter Gittern.
Wien - Der bereits zweimal wegen Leugnung des Holocausts schuldig gesprochene ehemalige FPÖ-Politiker Wolfgang Fröhlich ist von einem Wiener Gericht zu weiteren vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte die Judenverfolgung während des Zweiten Weltkriegs in einem Brief an die Bischofskonferenz und an Papst Benedikt XVI. als "satanische Lüge vom Massenmord" bezeichnet.
Außerdem wollte Fröhlich mit einem Volksbegehren das Gesetz abschaffen, das es unter Strafe stellt, Nazi-Verbrechen zu leugnen oder zu verharmlosen. Der österreichischen Nachrichtenagentur APA zufolge plädierte der ehemalige Wiener Kommunalpolitiker auf "absolut nicht schuldig".
Der 56-Jährige saß seit 2003 wegen ähnlicher Taten bereits 23 Monate lang hinter Gittern. Bereits ein halbes Jahr nach der vorzeitigen Entlassung hat er nach Erkenntnissen des Gerichts wieder E-Mails verschickt, in denen er die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich anzweifelte.
Nun droht Fröhlich eine Haftstrafe von insgesamt sechs Jahren und fünf Monaten, da das Gericht auch eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe zurücknahm. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Fröhlichs Verteidiger kündigte Berufung an.
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"Stein-Insasse leugnet Nazi-Gräuel: Verurteilt
Akademiker (63) versucht, seine These vom „Gaskammer- Schwindel“ zu verbreiten. Er wurde erneut in Krems verurteilt.
„Ich sitze seit zehn Jahren in Haft, weil ich die Wahrheit sage“, präsentiert sich der mehrfach einschlägig vorbestrafte Diplom-Ingenieur Wolfgang Fröhlich (63) in der Vorwoche vor dem Kremser Schwurgericht selbstbewusst und kein bisschen leise.
Vor dem Gericht hat der Unverbesserliche damit keine Chance. Er wurde erneut gemäß dem Verbotsgesetz verurteilt.
„Gibt keinen Sachbeweis für Existenz von Gaskammern“
Dabei beteuert er lautstark seine Unschuld. Im gleichen Atemzug bekundet er: „Ich stelle die Vernichtung von sechs Millionen Menschen mit Zyklon-B in Abrede. Für die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich gibt es keinen Sachbeweis.“ Physikalisch wäre das gar nicht möglich, führt Fröhlich aus und verwies auf seine Universitätsausbildung als Techniker.
Er vertritt die These des sogenannten „Gaskammer-Schwindels“ und behauptet, das könne rein wissenschaftlich betrachtet nicht wahr sein, und er fordert eine forensische Abklärung. Auch die Anzahl von sechs Millionen Todesopfern sei nicht möglich, erklärt Fröhlich ungeniert.
Wegen Verbreitung dieser Thesen wanderte Fröhlich hinter Gittern. Aber selbst als Stein-Insasse und dem Wissen, dass Publikationen seines Gedankenguts gegen das Verbotsgesetz verstoßen, versuchte er erneut, seine geistigen Ergüsse mittels Brief an eine Zeitschrift zu verbreiten.
Das gibt Fröhlich auch zu und pocht auf das Recht freier Meinungsäußerung: „Ich habe Gutachten verschickt und werde es weiterhin tun, auch wenn sie mich 100 Jahre einsperren“, erklärt der Akademiker.
Richter Wittmann leitete den Prozess souverän
Auf seine Versuche, eine Debatte über den Völkermord loszutreten, geht bei der Verhandlung in Krems aber niemand ein. Richter Gerhard Wittmann macht dem Angeklagten immer wieder klar: „Der nationalsozialistische Völkermord und die anderen NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten als historische Tatsache. Im Strafverfahren bedarf es daher keiner beweismäßigen Erörterung.“
Souverän leitet Richter Wittmann den Prozess, lässt sich weder durch provokante Äußerungen des Angeklagten gegen die „Talar-Träger“ noch durch Unmutsäußerungen der Zuhörerschaft – zahlreiche Sympathisanten waren zur moralischen Unterstützung von Fröhlich angereist – aus der Ruhe bringen.
Schlussendlich verkündet er das Urteil: „Drei Jahre Gefängnis.“
Fröhlich meldet sofort Rechtsmittel an und sagt in Richtung Fangruppe ungehalten: „Verurteilt, wie sich das in einer Bananenrepublik so gehört!“"
Quelle: noen.at
Übrigens: Ziemlich zur selben Zeit fand in Korneuburg ein Prozess um Wiederbetätigung statt. Dabei ging es um Nazi-Lieder und Nazi-Devotionalien, die in Umlauf gebracht wurden. Ein 29-jähriger Weinviertler wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Seine Freundin und ein Freund erhielten bedingte Strafen, seine Mutter wurde freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Stein-Insasse leugnet Nazi-Gräuel: Verurteilt
„Ich sitze seit zehn Jahren in Haft, weil ich die Wahrheit sage“, präsentiert sich der mehrfach einschlägig vorbestrafte Diplom-Ingenieur Wolfgang Fröhlich (63) in der Vorwoche vor dem Kremser Schwurgericht selbstbewusst und kein bisschen leise.
Vor dem Gericht hat der Unverbesserliche damit keine Chance. Er wurde erneut gemäß dem Verbotsgesetz verurteilt.
„Gibt keinen Sachbeweis für Existenz von Gaskammern“
Dabei beteuert er lautstark seine Unschuld. Im gleichen Atemzug bekundet er: „Ich stelle die Vernichtung von sechs Millionen Menschen mit Zyklon-B in Abrede. Für die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich gibt es keinen Sachbeweis.“ Physikalisch wäre das gar nicht möglich, führt Fröhlich aus und verwies auf seine Universitätsausbildung als Techniker.
Er vertritt die These des sogenannten „Gaskammer-Schwindels“ und behauptet, das könne rein wissenschaftlich betrachtet nicht wahr sein, und er fordert eine forensische Abklärung. Auch die Anzahl von sechs Millionen Todesopfern sei nicht möglich, erklärt Fröhlich ungeniert.
Wegen Verbreitung dieser Thesen wanderte Fröhlich hinter Gittern. Aber selbst als Stein-Insasse und dem Wissen, dass Publikationen seines Gedankenguts gegen das Verbotsgesetz verstoßen, versuchte er erneut, seine geistigen Ergüsse mittels Brief an eine Zeitschrift zu verbreiten.
Das gibt Fröhlich auch zu und pocht auf das Recht freier Meinungsäußerung: „Ich habe Gutachten verschickt und werde es weiterhin tun, auch wenn sie mich 100 Jahre einsperren“, erklärt der Akademiker.
Richter Wittmann leitete den Prozess souverän
Auf seine Versuche, eine Debatte über den Völkermord loszutreten, geht bei der Verhandlung in Krems aber niemand ein. Richter Gerhard Wittmann macht dem Angeklagten immer wieder klar: „Der nationalsozialistische Völkermord und die anderen NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten als historische Tatsache. Im Strafverfahren bedarf es daher keiner beweismäßigen Erörterung.“
Souverän leitet Richter Wittmann den Prozess, lässt sich weder durch provokante Äußerungen des Angeklagten gegen die „Talar-Träger“ noch durch Unmutsäußerungen der Zuhörerschaft – zahlreiche Sympathisanten waren zur moralischen Unterstützung von Fröhlich angereist – aus der Ruhe bringen.
Schlussendlich verkündet er das Urteil: „Drei Jahre Gefängnis.“ Fröhlich meldet sofort Rechtsmittel an und sagt in Richtung Fangruppe ungehalten: „Verurteilt, wie sich das in einer Bananenrepublik so gehört!“
Übrigens: Ziemlich zur selben Zeit fand in Korneuburg ein Prozess um Wiederbetätigung statt. Dabei ging es um Nazi-Lieder und Nazi-Devotionalien, die in Umlauf gebracht wurden. Ein 29-jähriger Weinviertler wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Seine Freundin und ein Freund erhielten bedingte Strafen, seine Mutter wurde freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Stein-Insasse leugnet Nazi-Gräuel: Verurteilt
„Ich sitze seit zehn Jahren in Haft, weil ich die Wahrheit sage“, präsentiert sich der mehrfach einschlägig vorbestrafte Diplom-Ingenieur Wolfgang Fröhlich (63) in der Vorwoche vor dem Kremser Schwurgericht selbstbewusst und kein bisschen leise.
Vor dem Gericht hat der Unverbesserliche damit keine Chance. Er wurde erneut gemäß dem Verbotsgesetz verurteilt.
„Gibt keinen Sachbeweis für Existenz von Gaskammern“
Dabei beteuert er lautstark seine Unschuld. Im gleichen Atemzug bekundet er: „Ich stelle die Vernichtung von sechs Millionen Menschen mit Zyklon-B in Abrede. Für die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich gibt es keinen Sachbeweis.“ Physikalisch wäre das gar nicht möglich, führt Fröhlich aus und verwies auf seine Universitätsausbildung als Techniker.
Er vertritt die These des sogenannten „Gaskammer-Schwindels“ und behauptet, das könne rein wissenschaftlich betrachtet nicht wahr sein, und er fordert eine forensische Abklärung. Auch die Anzahl von sechs Millionen Todesopfern sei nicht möglich, erklärt Fröhlich ungeniert.
Wegen Verbreitung dieser Thesen wanderte Fröhlich hinter Gittern. Aber selbst als Stein-Insasse und dem Wissen, dass Publikationen seines Gedankenguts gegen das Verbotsgesetz verstoßen, versuchte er erneut, seine geistigen Ergüsse mittels Brief an eine Zeitschrift zu verbreiten.
Das gibt Fröhlich auch zu und pocht auf das Recht freier Meinungsäußerung: „Ich habe Gutachten verschickt und werde es weiterhin tun, auch wenn sie mich 100 Jahre einsperren“, erklärt der Akademiker.
Richter Wittmann leitete den Prozess souverän
Auf seine Versuche, eine Debatte über den Völkermord loszutreten, geht bei der Verhandlung in Krems aber niemand ein. Richter Gerhard Wittmann macht dem Angeklagten immer wieder klar: „Der nationalsozialistische Völkermord und die anderen NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten als historische Tatsache. Im Strafverfahren bedarf es daher keiner beweismäßigen Erörterung.“
Souverän leitet Richter Wittmann den Prozess, lässt sich weder durch provokante Äußerungen des Angeklagten gegen die „Talar-Träger“ noch durch Unmutsäußerungen der Zuhörerschaft – zahlreiche Sympathisanten waren zur moralischen Unterstützung von Fröhlich angereist – aus der Ruhe bringen.
Schlussendlich verkündet er das Urteil: „Drei Jahre Gefängnis.“ Fröhlich meldet sofort Rechtsmittel an und sagt in Richtung Fangruppe ungehalten: „Verurteilt, wie sich das in einer Bananenrepublik so gehört!“
Übrigens: Ziemlich zur selben Zeit fand in Korneuburg ein Prozess um Wiederbetätigung statt. Dabei ging es um Nazi-Lieder und Nazi-Devotionalien, die in Umlauf gebracht wurden. Ein 29-jähriger Weinviertler wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Seine Freundin und ein Freund erhielten bedingte Strafen, seine Mutter wurde freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Stein-Insasse leugnet Nazi-Gräuel: Verurteilt
„Ich sitze seit zehn Jahren in Haft, weil ich die Wahrheit sage“, präsentiert sich der mehrfach einschlägig vorbestrafte Diplom-Ingenieur Wolfgang Fröhlich (63) in der Vorwoche vor dem Kremser Schwurgericht selbstbewusst und kein bisschen leise.
Vor dem Gericht hat der Unverbesserliche damit keine Chance. Er wurde erneut gemäß dem Verbotsgesetz verurteilt.
„Gibt keinen Sachbeweis für Existenz von Gaskammern“
Dabei beteuert er lautstark seine Unschuld. Im gleichen Atemzug bekundet er: „Ich stelle die Vernichtung von sechs Millionen Menschen mit Zyklon-B in Abrede. Für die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich gibt es keinen Sachbeweis.“ Physikalisch wäre das gar nicht möglich, führt Fröhlich aus und verwies auf seine Universitätsausbildung als Techniker.
Er vertritt die These des sogenannten „Gaskammer-Schwindels“ und behauptet, das könne rein wissenschaftlich betrachtet nicht wahr sein, und er fordert eine forensische Abklärung. Auch die Anzahl von sechs Millionen Todesopfern sei nicht möglich, erklärt Fröhlich ungeniert.
Wegen Verbreitung dieser Thesen wanderte Fröhlich hinter Gittern. Aber selbst als Stein-Insasse und dem Wissen, dass Publikationen seines Gedankenguts gegen das Verbotsgesetz verstoßen, versuchte er erneut, seine geistigen Ergüsse mittels Brief an eine Zeitschrift zu verbreiten.
Das gibt Fröhlich auch zu und pocht auf das Recht freier Meinungsäußerung: „Ich habe Gutachten verschickt und werde es weiterhin tun, auch wenn sie mich 100 Jahre einsperren“, erklärt der Akademiker.
Richter Wittmann leitete den Prozess souverän
Auf seine Versuche, eine Debatte über den Völkermord loszutreten, geht bei der Verhandlung in Krems aber niemand ein. Richter Gerhard Wittmann macht dem Angeklagten immer wieder klar: „Der nationalsozialistische Völkermord und die anderen NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten als historische Tatsache. Im Strafverfahren bedarf es daher keiner beweismäßigen Erörterung.“
Souverän leitet Richter Wittmann den Prozess, lässt sich weder durch provokante Äußerungen des Angeklagten gegen die „Talar-Träger“ noch durch Unmutsäußerungen der Zuhörerschaft – zahlreiche Sympathisanten waren zur moralischen Unterstützung von Fröhlich angereist – aus der Ruhe bringen.
Schlussendlich verkündet er das Urteil: „Drei Jahre Gefängnis.“ Fröhlich meldet sofort Rechtsmittel an und sagt in Richtung Fangruppe ungehalten: „Verurteilt, wie sich das in einer Bananenrepublik so gehört!“
Übrigens: Ziemlich zur selben Zeit fand in Korneuburg ein Prozess um Wiederbetätigung statt. Dabei ging es um Nazi-Lieder und Nazi-Devotionalien, die in Umlauf gebracht wurden. Ein 29-jähriger Weinviertler wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Seine Freundin und ein Freund erhielten bedingte Strafen, seine Mutter wurde freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.