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Paintball-Prozess: 14 Monate bedingt für Stadler
Der scheidende EU-Parlamentarier Ewald Stadler wurde wegen Nötigung zu 14 Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(DiePresse.com)
In der "Paintball-Affäre" rund um Ewald Stadler ist am Mittwoch das Urteil gefallen. Richterin Andrea Philipp sprach den scheidenden EU-Parlamentarier wegen Nötigung und falscher Zeugenaussage schuldig und verurteilte ihn zu 14 Monaten bedingter Haft. Diese wird auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Der Zweitangeklagte und Stadler-Mitarbeiter Robert Stelzl bekam neun Monate bedingt.
Die Staatsanwaltschaft hat noch keine Erklärung abgegeben. Stadler hat Berufung angekündigt, Stelzl erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Die Urteile sind damit noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatte das Gericht die von der Verteidigung beantragte weitere Ladung von Zeugen und die Beibringung weiterer Beweismittel abgelehnt.
Richterin Andrea Philipp sah es in ihrer Urteilsbegründung als erwiesen an, dass Stadler und Stelzl am 22. Dezember 2006 mit dem nunmehrigen FPÖ-Vizeobmann Johann Gudenus in Wien zusammengetroffen waren und dabei drohten, Fotos, die FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache bei "Wehrsportübungen" zeigen, zu veröffentlichen.
Die Richterin schenkte damit der Darstellung Gudenus Glauben, wonach Stelzl und Stadler bei dem von Gudenus behaupteten Zusammentreffen in einem China-Restaurant in Wien die entsprechenden Fotos vorgelegt hätten - mit der Forderung an Strache, die Förderwürdigkeit der Freiheitlichen Akademie, deren Präsident Stadler damals war, noch am selben Tag öffentlich via Aussendung über APA-OTS zu bekunden.
Hintergrund des Konfliktes war, dass die FPÖ-Spitze rund um Strache Ende 2006 die Gründung eines neuen Freiheitlichen Bildungsinstituts eingeleitet hatte. Damit habe man der alten Akademie quasi den "Lebensnerv" abschneiden wollen, da Stadler die Einrichtung für seine privaten Zwecke habe nutzen wollen, wie etwa der FPÖ-Finanzreferent Eduard Schock vor Gericht ausgesagt hatte.
Richterin: Stadler hatte Fotos vor Weihnachten
Außerdem hätten die Angeklagten verlangt, bis zum 23. Dezember im zuständigen Bundeskanzleramt die Fördermittel für die "alte" Akademie zu beantragen. Die FPÖ-Spitze hatte damals ja bereits die Gründung eines neuen Freiheitlichen Bildungsinstituts eingeleitet.
Philipp erklärte in ihrer Urteilsbegründung unter anderem, dass "mit Sicherheit angenommen werden kann, dass sich die Fotos schon vor Weihnachten in seinem Besitz (Stadlers, Anm.) befanden" - eben diesen Punkt hatte dieser abgestritten. Auch wurde Stadler der falschen Beweisaussage in einem vorangegangenen Medienprozess für schuldig erkannt.
Der Strafrahmen für schwere Nötigung liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, als mildernd wertete die Richterin bei Stadler das lange Zurückliegen der Tat.
Paintball-Affäre
Verteidiger Steier hatte vor der Urteilsverkündung Freisprüche gefordert. Abgesehen davon, dass die Sache sich nicht wie behauptet zugetragen hätte, wären die Fotos gar nicht zur Nötigung geeignet gewesen. Denn schwere Nötigung setze die Drohung der Zerstörung der gesellschaftlichen Stellung oder der wirtschaftlichen Existenz voraus. Und für einen Zahntechniker habe es "überhaupt nichts zu sagen, ob er in seiner Jugend ein Neonazi war oder nicht, oder ob er an Wehrsportübungen teilgenommen hat".
Dabei hatte die FPÖ den Sachverhalt gar nicht zur Anzeige gebracht. Die Staatsanwaltschaft wurde erst tätig, nachdem der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft, Werner Pleischl, ein Buch über Strache aus dem Jahr 2009, in dem die Nötigungs-Vorwürfen nachzulesen sind, der Staatsanwaltschaft Wien zur Ansicht übermittelt hatte. Stadler hatte dies im März als "Akt der Vergeltung" bezeichnet - und zwar für seine kritische Befragung Pleischls im Justiz-Untersuchungsausschuss 2009. Pleischl hatte dies zurückgewiesen.
(APA/Red.)"
Quelle: diepresse.com