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Das Straflandesgericht stellte nun fest, dass die FPÖ als Medieninhaberin in der Aussendung vom 3. August 2008 Stadlers höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt habe, außerdem wurde die Partei wegen übler Nachrede verurteilt.
Eine der Begründungen des Gerichts: Weil Stadler als homosexuell dargestellt wurde, wurde er auch "für einen Teil der Leserschaft einer verächtlichen Eigenschaft beschuldigt".
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Quelle: krone.at
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FPÖ muss für "Homo- Attacken" auf Stadler zahlen
Üble Nachrede
Vilimskys Aussagen wie "Jörg Haider vergnügt sich im Tollhaus nicht nur mit Knaben", "In Wahrheit sei er (Stadler, Anm.) immer einer von Haiders Buberlpartie geblieben" und "Vielleicht sei auch Stadlers übertriebenes Auftreten gegen Homosexualität nur eine Nebelgranate gewesen, um seine Nähe zu Haider zu vertuschen" waren im August 2008 auch von einigen FPÖ- Landesgruppen kritisiert worden.
"Einer verächtlichen Eigenschaft beschuldigt"
Das Straflandesgericht stellte nun fest, dass die FPÖ als Medieninhaberin in der Aussendung vom 3. August 2008 Stadlers höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt habe, außerdem wurde die Partei wegen übler Nachrede verurteilt.
Eine der Begründungen des Gerichts: Weil Stadler als homosexuell dargestellt wurde, wurde er auch "für einen Teil der Leserschaft einer verächtlichen Eigenschaft beschuldigt".
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Quelle: krone.at