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Am 17.11.2010 wurde Valentin S. zu fünf Monaten bedingter Freiheitsstrafe wegen Nötigung und gefährlicher Drohung am Landesgericht St. Pölten verurteilt.
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Quelle: landeshauptstadt.at
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Das Handelgericht Wien erkennt durch die Richterin Mag.Monika Millet in der Rechtssache des Klägers Bernd Weidenauer[...]wider den Beklagten Heinz-Christian Strache[...]wegen Unterlassung (EUR 31.800,-), Beseitigung (EUR 800,-) Schadensersatz (EUR 2970,-) Urteilsveröffentlichung (EUR 200,-, Gesamtstreitwert EUR 35.770,-) nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht:
1. a. Der Beklagte ist schuldig, es ab sofort zu unterlassen, dass klagsgegenständliche Bild mit dem Titel "HC Strache", an welchem die Urheberrechte dem Kläger zustehen, ohne Zustimmung des Klägers in einer bearbeiteten Fassung zu nutzen.
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Der ehemalige FPÖ-Nationalratsabgeordnete Thomas Schellenbacher ist heute am Wiener Landesgericht wegen schweren Betrugs und betrügerischer Krida zu zwei Jahren und neun Monaten unbedingter Haft verurteilt worden.
Ein Schöffensenat erachtete es als erwiesen an, dass der Ex-Politiker als Geschäftsführer einer auf Umwelt- und Verkehrstechnik spezialisierten Firma mit betrügerischen Machenschaften einen Millionenschaden angerichtet hat.
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Quelle: orf.at
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Graz - Er will gar nicht lange herumfackeln: "Ich war ein Trottel." Der Obmann der umstrittenen Grazer "Bürgerwehr", Heeresoberst Helge Endres nahm nach dem Vorfall Donnerstagnacht Haltung an und erklärte seinem Stadtparteiobmann umgehend seinen Rücktritt als Gemeinderat und Sicherheitssprecher. Wie viele Promille letztlich im Spiel waren, lässt sich nicht mehr eruieren, denn Endres hatte nach dem Unfall, bei dem ein Ehepaar leicht verletzt wurde, laut Polizei den Alktest verweigert. Endres: "So war’s nicht. Ich hab’ ja dreimal geblasen, aber der Apparat funktionierte nicht." Er müsse jedoch zugeben: "Es war zu viel."
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Quelle: derstandard.at
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Ein ehemaliger oberösterreichischer FPÖ-Gemeindepolitiker ist in einem Prozess am Mittwoch im Landesgericht Wels wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses verurteilt worden. Die Strafe: Zwölf Monate, davon vier unbedingt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Dem Mann wurde vorgeworfen, sich an seiner Enkelin vergriffen zu haben. Das soll bei Besuchen der Großeltern passiert sein. Der Beschuldigte wurde nach dem Auffliegen der Affäre im März in Untersuchungshaft genommen. Er habe auch alle Parteifunktionen zurückgelegt und sei aus der FPÖ ausgetreten: "Sonst hätten wir ihn ausgeschlossen", erklärte damals ein Parteikollege. Im Prozess wurde seinem Opfer ein Teilschmerzensgeld von 1.000 Euro zugesprochen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, auch die Staatsanwaltschaft berief nicht - somit ist es rechtskräftig. (APA/tan) Erstellt am 27.05.2015, 16:55
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Quelle: Kurier