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Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter (SPÖ) ist am Freitag wegen übler Nachrede an Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zu einer bedingten Geldstrafe von 7.400 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist eine Nachwirkung der sogenannten Homepage-Affäre um den von der Industriellenvereinigung gesponserten Internetauftritt Grassers. Konkret hatte Matznetter am 6. Februar 2004 behauptet, dass 10.000 Euro aus der IV-Spende in das "Privatvermögen" Grasser geflossen seien.
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Quelle: derstandard.at
4. Juni 2007, 10:43
Bedingte Geldstrafe für Finanzstaatssekretär als Nachwirkung der "Homepage-Affäre" - SP-Politiker will "bis nach Straßburg" berufen
Wien - Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter (SPÖ) ist am Freitag wegen übler Nachrede an Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zu einer bedingten Geldstrafe von 7.400 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist eine Nachwirkung der sogenannten Homepage-Affäre um den von der Industriellenvereinigung gesponserten Internetauftritt Grassers. Konkret hatte Matznetter am 6. Februar 2004 behauptet, dass 10.000 Euro aus der IV-Spende in das "Privatvermögen" Grasser geflossen seien.Hintergrund dieser Aussage war die von Grasser beabsichtigte Gründung eines Hilfsfonds. Für diesen hatte der Homepage-Verein bereits Anfang 2003 10.000 Euro auf ein Treuhandkonto überwiesen, das Grasser bei einem Notar hatte einrichten lassen.
Vorwurd der Bereicherung
Matznetter rechnete das Konto in der beklagten Aussage Grassers "Privatvermögen" zu - und verteidigte im Prozess am Freitag im Wiener Straflandesgericht diese Darstellung. Grassers Anwalt Michael Rami hielt dem entgegen, dass Matznetters Presseaussendung beim normalen Leser den Eindruck erweckt hätte, Grasser habe sich zu Unrecht an der IV-Spende bereichern wollen. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen, denn die 10.000 Euro seien für den Fonds bzw. für eine Stiftung bestimmt gewesen, im Fall der Nichtgründung wären sie zurückgezahlt worden.
Die Richterin folgte in ihrem nach rund einer Stunde verhängten Urteil dieser Darstellung und verurteilte Matznetter zu einer auf drei Jahre bedingt nachgesehen Geldstrafe von 7.400 Euro. Schließlich habe Grasser das Geld nicht "verjuxen" und auch nicht nach eigenem Gutdünken darüber verfügen können, so die Richterin.
Nichts "Unehrenhaftes"
Matznetters Verteidiger kündigte daraufhin Berufung an. Für ihn bestand der in Matznetters Presseaussendung ausgesprochene Vorwurf lediglich darin, dass Grasser mit fremdem Geld so getan habe, "als ob er ein großer Gönner wäre". Auch Matznetter betonte, er habe Grasser nichts "Unehrenhaftes" unterstellen wollen, sondern lediglich klargestellt, dass der Minister sehr wohl etwas mit dem Homepage-Verein zu tun habe, was Grasser zuvor monatelang bestritten hatte. Gegen das Urteil wolle er "wenn nötig bis nach Straßburg" (Sitz des europäischen Menschenrechtsgerichtshofes, Anm.) berufen, so Matznetter.
Grasser, der den Prozess als Privatkläger angestrengt hatte, war am Freitag nicht bei Gericht erschienen. (APA)"
Quelle: derstandard.at