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Der Oberste Gerichtshof wies das Verfahren zur Klärung von Details erneut dem Landesgericht Klagenfurt zu. Am Donnerstag nun bekannte sich der Angeklagte schuldig. „Ich habe einen Fehler gemacht“, sagte er vor dem Schöffensenat unter Richter Christian Liebhauser Karl. Er habe niemanden schädigen wollen. Sein Anwalt erklärte, der Angeklagte sei „ein Politiker alten Schlages“, dessen Stil nicht mehr zeitgemäß sei. Auch andere Politiker, die „massiver agiert“ hätten, so der Anwalt, hätten in den letzten Jahren einsehen müssen, dass dies heute nicht mehr möglich sei.
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Quelle: orf.at
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Der zweite Anklagepunkt betrifft Missbrauch der Amtsgewalt. Der FPÖ-Politiker soll laut Anklage im Namen der Gemeinde einen Sachverständigen beauftragt haben, den Planungsentwurf für das Grundstück so zu gestalten, dass auch seine private Interessen berücksichtigt würden.
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Quelle: kaernten.orf.at
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Bestechung: Vizebürgermeister vor Gericht
Bei dieser Grundstückswidmung vermischte der Vizebürgermeister offenbar Privates und Politisches. Die Staatsanwaltschaft wollte auch den Bürgermeister anklagen, dieser bekämpfte die Anklageschrift erfolgreich beim Oberlandesgericht Graz. Er wird nun am Montag als Zeuge aussagen.
Politischer Druck auf Planungsbüro
Der Vizebürgermeister hatte laut einem Bericht der „Kleinen Zeitung“ vor zwei Jahren eine Ziviltechnikfirma mit einem Umwidmungsvorhaben beauftragt, und zwar als Privatmann. Das Ziviltechnikerbüro legte den Auftrag im Februar 2012 aber zurück, mit der Begründung, die Pläne hätten „massiv öffentlichen Interessen widersprochen“, zudem sei politischer Druck ausgeübt worden.
Für ihre Arbeit legten sie eine Rechnung, und da kam der Politiker laut Zeitung auf die Idee, dem Unternehmen einen Honorarverzicht vorzuschlagen. Sie sollten auf zwei Drittel des Geldes verzichten, im Gegenzug würden sie auch weiterhin Aufträge von der Gemeinde bekommen. Das wollte die Firma aber nicht, sie arbeitet seither nicht mehr für diese Kommune.
Bis zu fünf Jahre Haft möglich
Der zweite Anklagepunkt betrifft Missbrauch der Amtsgewalt. Der FPÖ-Politiker soll laut Anklage im Namen der Gemeinde einen Sachverständigen beauftragt haben, den Planungsentwurf für das Grundstück so zu gestalten, dass auch seine private Interessen berücksichtigt würden. Der Beklagte bestreitet sämtliche Vorwürfe. Das Widmungsvorhaben steht wegen zahlreicher Einsprüche seit Monaten still. Sollte der Vizebürgermeister vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Norbert Jenny schuldig gesprochen werden, droht ihm eine Haftstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren.
Publiziert am 19.10.2013
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Quelle: kaernten.orf.at
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Ex-Politiker schuldig des Amtsmissbrauchs
Es ging um ein privates Grundstück des damaligen FPÖ-Vizebürgermeisters, das er baureif machen und umwidmen lassen wollte. Dazu beauftragte er einen Sachverständigen, der auch für die Gemeinde Maria Rain arbeitete. Über die Höhe des Honorars kam es zum Streit: Der Angeklagte wollte nur knapp ein Drittel bezahlen und stellte im Gegenzug der Firma weitere Aufträge in der Gemeinde in Aussicht - mehr dazu in Amtsmissbrauchsprozess gegen Politiker. Die Firma zeigte ihn an, einigte sich aber später mit ihm in einem Vergleich auf knapp die Hälfte des verlangten Honorars.
Rechtlich blieben für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Delikte Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit. Das Landesgericht Klagenfurt hatte den ehemaligen Vizebürgermeister in einem ersten Verfahren bereits zu 18 Monaten bedingt verurteilt. Das wollte der Angeklagte aber nicht akzeptieren und ging in Berufung. Er zog sich nach und nach aus der Politik zurück, heute kämpft er mit Schulden und gesundheitlichen Problemen.
Anwalt: Politischer alten Schlages
Der Oberste Gerichtshof wies das Verfahren zur Klärung von Details erneut dem Landesgericht Klagenfurt zu. Am Donnerstag nun bekannte sich der Angeklagte schuldig. „Ich habe einen Fehler gemacht“, sagte er vor dem Schöffensenat unter Richter Christian Liebhauser Karl. Er habe niemanden schädigen wollen. Sein Anwalt erklärte, der Angeklagte sei „ein Politiker alten Schlages“, dessen Stil nicht mehr zeitgemäß sei. Auch andere Politiker, die „massiver agiert“ hätten, so der Anwalt, hätten in den letzten Jahren einsehen müssen, dass dies heute nicht mehr möglich sei.
Richter: Korruption ist Krebsgeschwür
Richter Liebhauser Karl erklärte, seine Einstellung zu Korruption sei bekannt, er halte sie für ein bösartiges Krebsgeschwür, das demokratische Strukturen unterwandere. Im Fall des Angeklagten sei aber anders vorzugehen, als in anderen politischen Hierarchien, sagte Liebhauser Karl. Der Schöffensenat erkannte das Geständnis als mildernd, ebenso, dass der Angeklagte zuvor unbescholten war und zwei Perioden für die Gemeinde gearbeitet hatte.
Der Angeklagte akzeptierte die zwölf Monate bedingte Haft, um sechs Monate weniger, als beim Erstverfahren. Bernhard Weratschnig von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Publiziert am 21.05.2015"
Quelle: orf.at