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Klestil wurde "der Lächerlichkeit preisgesetzt"
Das Urteil ist gefallen: Der Salzburger FPÖ-Obmann Karl Schnell wurde heute wegen Beleidigung des Bundespräsidenten zu einer unbedingten Geldstrafe von 100.000 Schilling (100 Tagessätze zu je 1.000 Schilling) oder 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.
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Quelle: news.at
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Schnell-Urteil von OLG Wien bestätigt
"Es war ein Exzess", stellte Senatspräsidentin Doris Trieb zu Schnells Aussage vor rund einem Jahr fest. Diese hat ihm nun eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 100.000 Schilling bzw. 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe eingebracht. Der FPÖ-Obmann hatte damals gemeint, die Bezeichnung Lump sei für Bundespräsident Thomas Klestil noch harmlos.
Der Angeklagte habe "keinerlei Einsichtigkeit" gezeigt, dass es "Grenzen der Meinungsäußerung bei Politikern gibt", begründete Trieb ihr Urteil, das nun rechtskräftig ist. Es sei "zu befürchten, dass derartige Äußerungen wieder erfolgen", meinte die Senatspräsidentin.
Schnell will die Sache nun vor den EuGH für Menschenrechte bringen. Bei Klestil will er sich "sicher nicht entschuldigen".
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Quelle: Wiener Zeitung
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Karl Schnell ist seit 1992 Obmann der Salzburger FPÖ. Den Blauen blieb er auch treu, als die Spitzen der Bundespartei 2005 zum BZÖ wechselten. Seit diesem Jahr ist Schnell auch Stellvertreter von FPÖ-Bundeschef Heinz-Christian Strache.
Mit diversen Sagern fiel Schnell öfters auf. So wurde er verurteilt, weil er erklärte, dass „Lump“ ein zu harmloser Ausdruck für Bundespräsident Klestil sei. Zudem erklärte Schnell einmal, dass Rechtsparteien der Mitte wie CDU, CSU und ÖVP schuld seien, dass mittlerweile „der Schwarzafrikaner in Lederhose in München als Kellner die Maß Bier“ bringe.
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Quelle: diepresse.com