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Günter Weninger
Schmutzige Politik
in Österreich
Portrait von Günter Weninger

Beitragsseiten

In seine Funktionsperiode als Aufsichtsratsvorsitzender der BAWAG fiel die BAWAG-Affäre. Er genehmigte die exorbitant hohen Gagen für Helmut Elsner und verpfändete mit Fritz Verzetnitsch im Jahr 2000 heimlich das Vermögen des ÖGB zur Abdeckung der BAWAG-Verluste. Dazu und um die Beteiligung des ÖGB an dem amerikanischen Broker Refco zu tarnen, gründete er in Liechtenstein diverse Stiftungen wie Dessana.

Im ersten Bawag-Prozess wurde er am 7. Juli 2008 nicht rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft (davon 2 Jahre bedingt) verurteilt. Das Urteil wurde vom OGH im Dezember 2010 aufgehoben und zur Neuverhandlung an die erste Instanz zurückverwiesen. Im zweiten Bawag-Prozess erfolgte schließlich am 18. Dezember 2012 der Freispruch vom Vorwurf der Untreue, wegen Bilanzdelikten beim ÖGB wurde Weninger zu einer bedingten Haftstrafe von 1 Monat verurteilt, das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Wikipedia vom 12.07.2015

 


Neun Schuldsprüche, achtmal Gefängnis

7. Juli 2008, 20:05

Helmut Elsner zu neuneinhalb Jahren verurteilt, Christian Büttner muss als einziger nicht in Haft - Urteile nicht rechtskräftig

Wien - Nach einem fast einjährigen Strafprozess wurden heute im Verfahren um vertuschte Milliardenverluste der Bawag die Urteile gefällt. Alle neun Angeklagten sind schuldig gesprochen worden. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner hat den ehemaligen Bawag-Chef Helmut Elsner, den Spekulanten Wolfgang Flöttl und sieben weitere Angeklagte verurteilt.

Elsner ist wegen Untreue, Bilanzfälschung und schweren Betrugs zu 9 1/2 Jahren Haft verurteilt worden. Sein Nachfolger an der Bankspitze, Johann Zwettler, muss fünf Jahre ins Gefängnis. Der ehemalige Bawag-Generalsekretär Peter Nakowitz erhielt vier Jahre Haft. Auch Zwettler und Nakowitz wurden wegen Untreue und Bilanzfälschung verurteilt.

Auch Flöttl muss ins Gefängnis

Der mitangeklagte Spekulant Wolfgang Flöttl wurde vom Schöffengericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Davon wurden 20 Monate bedingt ausgesprochen, das heißt Flöttl muss für zehn Monate ins Gefängnis. Alle Sprüche des Schöffengerichts sind nicht rechtskräftig.

Der ehemalige Aufsichtsratspräsident der Bawag, Günter Weninger, wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, davon werden zwei Jahre bedingt ausgesprochen. Weninger muss daher sechs Monate ins Gefängnis. Die ehemaligen Bawag-Vorstände Hubert Kreuch und Josef Schwarzecker erhalten je dreieinhalb Jahre unbedingt.

Der frühere Bawag-Vorstand Christian Büttner muss als einziger der neun Angeklagten nicht ins Gefängnis. Büttner erhielt 18 Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 36.000 Euro. Der frühere Wirtschaftsprüfer der Bank, Robert Reiter, erhielt 3 Jahre Freiheitsstrafe, davon muss er ein Jahr ins Gefängnis.

Elsner muss Pensionsabfindung zurückzahlen

Bei Elsner werden die Vorhaft und Untersuchungshaft angerechnet, verkündete Richterin Claudia Bandion-Ortner. Alle neun Angeklagten mit Ausnahme von Christian Büttner wurden zudem zu ungeteilter Hand zu einer Schadenswiedergutmachung an die Bawag in Höhe von rund 67,6 Mio. Euro, Helmut Elsner, Johann Zwettler, Wolfgang Flöttl und Peter Nakowitz von zusätzlich rund 8,6 Mio. Euro verurteilt. Elsner muss zudem seine Pensionsabfindung in Höhe von 6,8 Mio. Euro an die Bawag zurückzahlen. Für alle Verurteilten gab es zu einigen Anklagepunkten auch Freisprüche.

Die Privatbeteiligten Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Bawag PSK wurden vom Schöffengericht auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Schritte vorbehalten

Die Elsner zuzurechnende Gambit-Privatstiftung wurde zur Bezahlung von rund 5,087 Mio. Euro verurteilt, von weiteren Abschöpfungen sieht das Gericht ab. Zu den Fakten "Horngacher, Karibik-1 und Abgabenhinterziehung" behält sich das Gericht ausdrücklich weitere Schritte vor.

Alle außer Flöttl legen Rechtsmittel ein

Nach Verhängung der neun Urteile haben heute alle Angeklagten außer Wolfgang Flöttl Rechtsmittel gegen die Strafen eingelegt. Flöttls Anwalt Herbert Eichenseder erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Elsners Anwalt Wolfgang Schubert legte unter anderem Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Höhe der Strafe ein. Auch die anderen Anwälte meldeten Rechtsmittel an.

Staatsanwalt: Keine Rechtsmittel gegen Elsner-Urteil

Staatsanwalt Georg Krakow verzichtet auf Rechtsmittel gegen die Haftstrafe für Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner. Auch bei Johann Zwettler, Peter Nakowitz, Hubert Kreuch und Josef Schwarzecker werde die Anklage kein Rechtsmittel einlegen, sagte Krakow Freitagnachmittag.

Bei Günter Weninger, Christian Büttner und Robert Reiter legt die Staatsanwaltschaft Berufung gegen die Strafhöhe ein, beantragt also höhere Strafen. Bei Wolfgang Flöttl meldet der Staatsanwalt Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Flöttl sollte auch wegen der schiefgegangenen Millionenspekulationen mit den Unibonds bestraft werden, fordert Krakow.

Gut besucht

Das Interesse der Medienvertreter und der Zuschauer war heute groß. Noch vor Öffnung des Großen Schwurgerichtssaals drängten sich rund 100 Leute im Wiener Landesgericht vor dem versperrten Gerichtssaal. Als Zuhörerin ist auch die Ehefrau des Mitangeklagten Spekulanten Wolfgang Flöttl, Anne Eisenhower, nach Wien gekommen. Die vermögende New Yorkerin hatte dem Gericht 5 Mio. Dollar geboten, um damit Gerichtskosten und Schadenersatzansprüche abzudecken, sollte Flöttl nicht zu einer Haftstrafe verurteilt werden.

Die Kosten für das Verfahren, das am 16. Juli 2007 begonnen hatte, sind erheblich. Die Gutachter kassieren über eine Million Euro, der Löwenanteil davon geht an Gutachter Fritz Kleiner, der nach eigenen Angaben rund 600.000 Euro Honorar erhält. Bilanzgutachter Thomas Keppert erhält nach eigenen Angaben weniger als die Hälfte. Der vom Gericht bereits im Herbst 2007 abgelehnte Gutachter Christian Imo legte für seine Arbeiten Kostennoten von über 54.000 Euro und erhielt per Beschluss etwas weniger, nämlich rund 46.500 Euro zugesprochen. Die Dolmetscher 150.000 Euro. Elsners "Leibarzt" in der Verhandlung bekommt rund 115.000 Euro. Die Justiz holt sich einen Teil von den Angeklagten zurück. (APA/red)

Quelle: derstandard.at

 


Bawag-Urteil zerpflückt, Strafen für die Haupttäter bestätigt

Renate Graber
23. Dezember 2010, 18:26

Wien - Donnerstag, Punkt neun Uhr, Justizpalast. Wer große Aufregung erwartet hatte, im Saal 2056, wo der Oberste Gerichtshof wenig später das Ersturteil zur Causa Bawag zerlegen sollte, hatte sich getäuscht. Nervosität und Hektik beschränkten sich auf die vielen Journalisten, Fotografen und Kamerateams - die Hauptdarsteller freilich, die waren, jedenfalls nach außen hin, ruhig und gefasst. Helmut Elsner, Johann Zwettler und Peter Nakowitz, die Ex-Bankchefs, deren Schicksal vom OGH besiegelt wurde, ließen das Blitzlichtgewitter über sich ergehen - um halb elf waren sie von der Bühne wieder verschwunden.

Betrug-Freispruch für Elsner

Elsner, zu diesem Zeitpunkt bereits rechtskräftig wegen Untreue mit einem Schaden von 1,2 Mrd. Euro zur Höchststrafe von 7,5 Jahren (2,5 Jahre kommen vom Gerharter-Kredit dazu; im Punkt Betrug wegen seiner 6, 8-Mio.-Pension wurde er freigesprochen) verurteilt und in Strafhaft, wurde ins Nebenzimmer geführt. Während der eineinhalbstündigen Urteilsverkündung und -begründung hatte er sich nur einmal zum Publikum gedreht, seine Frau Ruth suchend und ihr dann aufmunternd zunickend. Die saß in sich versunken da.

Zwettler verließ den Justizpalast sofort mit seinem Anwalt und einer Strafe von fünf Jahren (für Untreue mit 600 Mio. Euro Schaden). Die freundlich vorgebrachten, aber beinharten Worte des OGH-Senatspräsidenten Rudolf Lässig werden ihm wohl noch lange im Ohr sein: "Ich meine es nicht zynisch: Aber Ihr Glück war, dass Helmut Elsner neben Ihnen auf der Anklagebank saß und dass der OGH die Strafe nicht erhöhen darf. In jedem anderen Fall hätten Sie auch die Höchststrafe bekommen."

Auch Nakowitz verließ den Justizpalast schnell - er allerdings ohne Strafe im Gepäck. So wie bei Elsner und Zwettler haben die OGH-Richter auch bei ihm etliche Untreue-Punkte sowie die Verurteilung für Bilanzfälschung aufgehoben. Der von ihm verschuldete Schaden reduzierte sich dadurch von einer Milliarde Euro auf rund 300 Mio. Euro. Weil der OGH somit den Großteil des Nakowitz-Urteils aufgehoben hat, setzte der Senat die Strafe für die übrigen Taten nicht wie bei Elsner und Zwettler selbst fest, sondern verwies es ans Erstgericht, "das sich das alles noch einmal anschauen soll", so Lässig.

Aufgehoben hat der OGH zudem fast alle Schuldsprüche gegen die "kleinen" Vorstände (Christian Büttner, Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker) sowie gegen Investor Wolfgang Flöttl, Ex-Aufsichtsratschef Günter Weninger und Wirtschaftsprüfer Robert Reiter. Mit all den Aufhebungen muss sich nun wieder das Erstgericht beschäftigen.

Kein Ton war im Saal zu hören, als der Richter die Gründe für die Strafbemessung für Elsner erläuterte. Da schlugen sozusagen "Tatwiederholung, langer Tatzeitraum und das Faktum, dass Elsner immer führend tätig war" den "langen guten Lebenswandel" des Ex-Bankers. Was zudem zu Elsners Höchststrafe beitrug: "Die Taten waren gut geplant, und man hat zahlreiche Verschleierungsaktionen über Gesellschaften und Stiftungen in Liechtenstein gesetzt. Das ist etwas anderes, als wenn jemand in einmaliger Rage handelt." Worte, die Elsners Frau mit Kopfschütteln quittierte. Im Mittelpunkt der Entscheidung für die Höchststrafe stand aber "die Dimension der Tat. Die Höchststrafe von zehn Jahren bei Untreue gilt ab 50.000 Euro, hier geht es um das 20. 100-Fache, da ist etwas anders als die Höchststrafe gar nicht denkbar", rechnete Lässig vor.

Ersturteil schlecht begründet

Die vielen "Heber", wie Juristen Aufhebungen nennen, begründete der OGH damit, dass "das Urteil einfach zu wenig Feststellungen hat und die Begründungen teilweise sehr kursorisch sind". Was bedeutet, dass die im Urteil beschriebenen Tathandlungen nicht reichen, um jemanden wegen Untreue zu verurteilen. Oft mangelte es im Urteil auch am Nachweis der subjektiven Tatseite (Vorsatz), bemängelte der OGH. Er gab nicht nur Beschwerden der Angeklagten nach, sondern hob auch "relativ viele Fakten von Amts wegen (auf eigene Initiative; Anm.) auf, weil uns die Begründungen einfach zu wenig waren", so Lässig.

Kaum war der öffentliche Gerichtstag in dem "Prozess, der so ziemlich alle Dimensionen sprengt, die wir in der österreichischen Kriminalgeschichte je hatten" (Lässig) vorbei, war Verhandlungssaal 2056 auch schon wieder leer. Richter und Angeklagte waren dahin, und der Journalistentross musste weiter. Die unter Druck geratene Ex-Bawag-Richterin, Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (siehe Seite 15), hatte schon vor Beginn der Urteilsverkündung zum Pressegespräch geladen.(Renate Graber, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 24.12.2010)

Quelle: derstandard.at

 


Strafe nur für Weninger

Im zweiten BAWAG-Strafprozess hat das Schöffengericht am Dienstag fünf von sieben Angeklagten freigesprochen. Für den Spekulanten Wolfgang Flöttl, die früheren Bankvorstände Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker und Christian Büttner sowie Wirtschaftsprüfer Robert Reiter gab es Freisprüche.

Neben Ex-Vorstand Peter Nakowitz, gegen den bereits zum Prozessauftakt ein Teilurteil verkündet worden war, hat es nur noch für den ehemaligen ÖGB-Finanzvorstand und Ex-BAWAG-Aufsichtsrat Günter Weninger eine bedingte Minimalstrafe von einem Monat für Bilanzdelikte beim ÖGB gegeben. Richter Christian Böhm begründete seine Freisprüche mit dem mangelnden Schädigungsvorsatz der Angeklagten hinsichtlich der vorgeworfenen Untreue. Im ersten Strafverfahren unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner hatten die Angeklagten teils mehrjährige Haftstrafen erhalten, die vor zwei Jahren vom Obersten Gerichtshof (OGH) gekippt worden waren.

Wolfgang Flöttl

APA/Helmut Fohringer, Flöttl ist über das Urteil erfreut

Freigesprochene erleichert

Die Freigesprochenen zeigten sich nach der Urteilsverkündung erleichtert. Flöttl sagte, er sei sehr froh. Das Urteil selbst wolle er nicht kommentieren. Weninger akzeptierte seine Verurteilung zur Minimalstrafe von einem Monat bedingt betreffend Bilanzfälschung beim ÖGB, diesbezüglich hatte er bereits im ersten Prozess ein Teilgeständnis abgelegt. „Das Urteil ist gerecht“, so der ehemalige ÖGB-Finanzreferent, daher werde er es auch nicht anfechten. Staatsanwältin Sonja Herbst gab keine Erklärung ab.

„Dieses Ergebnis schreit nach einer Wiederaufnahme“, meinte der Anwalt von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner, Andreas Stranzinger, nach der Urteilsverkündung. Wenn den nun freigesprochenen Angeklagten keine subjektive Tatseite nachzuweisen sei, dann müsse das auch den bereits Verurteilten - neben Elsner seinem Nachfolger Ex-Vorstand Johann Zwettler und Nakowitz - zugutekommen. „Natürlich, da muss eine Wiederaufnahme her“, sagte Stranzinger.

Die Begründung des Richters

Böhm ging in seiner Urteilsbegründung auf die einzelnen Anklagevorwürfe gegen die Angeklagten ein und entkräftete sie. Ex-BAWAG-Chef Elsner und sein Nachfolger an der Bankspitze, Zwettler, hätten die anderen getäuscht, so der Richter. Elsner war im ersten Verfahren rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, von denen er viereinhalb Jahre Haft abgesessen hatte. Zwettler war rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, aus gesundheitlichen Gründen wurde er für vollzugsunfähig erklärt.

„Es gibt keine Rechtspflicht eines international tätigen Investmentbankers, die Einhaltung der Großveranlagungsgrenze (der BAWAG, Anm.) zu kontrollieren“, erläuterte der Richter, warum er Flöttl von den Anklagevorwürfen freisprach.

Elsner erschien nie vor Gericht

28 Verhandlungstage hatte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Böhm seit Prozessbeginn im April dieses Jahres getagt, am 29. Tag wurde das Urteil gefällt. Allerdings war im zweiten Strafprozess der mitangeklagte Elsner nie vor Gericht erschienen - was Böhm sicherlich die Prozessführung erleichterte. 117 Tage lang - inklusive Urteilsverkündung - dauerte der erste BAWAG-Prozess, geleitet von Bandion-Ortner, die ein halbes Jahr danach zur Justizministerin ernannt wurde, die Regierung aber im Frühjahr 2011 wieder verließ.

Schuldsprüche gefordert

Herbst hatte Schuldsprüche für alle sieben Angeklagten gefordert. Gegenüber dem ersten Rechtsgang sei im zweiten Verfahren „nicht viel Neues“ aufgekommen, die Verurteilungen seien also erneut auszusprechen. Alle Angeklagten hätten Untreue begangen, indem sie riskante Spekulationen durchführten bzw. ermöglichten und dann versuchten, die Verluste zu verstecken. Herbst verglich das Verhalten der Angeklagten mit einem Casinobesuch - mit dem Spekulanten Flöttl als Croupier.

Der Anklagevorwurf lautete auf Untreue gegenüber der Bank. Die frühere Gewerkschaftsbank war durch verlustreiche Spekulationen Flöttls mit BAWAG-Geldern geschädigt worden, die Bankspitze hatte das ab dem ersten Eintreten großer Verluste im Herbst 1998 gegenüber dem Aufsichtsrat und der Öffentlichkeit vertuscht. Elsner wirft Flöttl seit Jahren vor, er habe das Geld nicht verspekuliert, sondern unterschlagen. Wolfgang Flöttl, Sohn von Walter Flöttl, Elsners Vorgänger an der Bankspitze, weist die Vorwürfe zurück.

Die Angeklagten erklärten sich in ihren Schlussplädoyers für nicht schuldig und appellierten für Freisprüche. Lediglich Weninger, der im ersten Verfahren ein Teilgeständnis abgelegt hatte, bat diesbezüglich um ein mildes Urteil.

Elsner-Verfahren ausgesetzt

Böhm hatte es erst am Freitag offiziell aufgegeben, Elsner noch vor dem Urteil vor Gericht zu bekommen, und schied das Verfahren gegen ihn aus. Elsner sei verhandlungsunfähig und befinde sich außerdem in Bayern zur Behandlung, hatten Elsners Anwälte zuletzt dessen Fehlen argumentiert. Die Passbehörde hat nun auf Antrag des Gerichts ein Verfahren zur Entziehung von Elsners Reisepass und Personalausweis eingeleitet, weil sich der Ex-Bankchef mit Hilfe dieser Dokumente der Justiz entzogen habe.

Elsner war im ganzen zweiten Prozess nicht ein einziges Mal vor Gericht erschienen. Der heute 77-Jährige war allerdings schon im ersten Prozess rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, wovon er bereits viereinhalb Jahre abgesessen hatte, bevor er im Sommer 2011 aus gesundheitlichen Gründen für haftunfähig erklärt worden war. Eine zusätzliche Haftstrafe könnte er also im zweiten Verfahren ohnehin nicht bekommen, da er die Höchststrafe für Untreue, zehn Jahre, schon erhalten hat. Elsner war als einziger aller Angeklagten bisher überhaupt im Gefängnis.

Keine prominenten Zeugen

Die Neuauflage des BAWAG-Prozesses kam - im Gegensatz zum ersten Verfahren unter Leitung Bandion-Ortners - ohne prominente Zeugen und ohne Ausschweifungen in private Aspekte aus. In ihren Schlussplädoyers bedankten sich die meisten Angeklagten sogar beim Gericht für die „faire Prozessführung“ im zweiten Verfahren.


Publiziert am 21.12.2012

 

Quelle: orf.at

 


BAWAG-Prozess: Freispruch für Flöttl

Im zweiten BAWAG-Strafprozess hat das Schöffengericht am Mittwoch sechs von sieben Angeklagten freigesprochen, darunter Spekulanten Wolfgang Flöttl. Nur Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger wurde zu einem Monat bedingt verurteilt.

Flöttl, Ex-BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz, die früheren Bankvorstände Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker und Christian Büttner sowie der Wirtschaftsprüfer Robert Reiter erhielten Freisprüche. Richter Christian Böhm begründete seine Freisprüche mit dem mangelnden Schädigungsvorsatz der Angeklagten hinsichtlich der vorgeworfenen Untreue.

Richter: Elsner und Zwettler täuschten andere

Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner und dessen Nachfolger an der Bankspitze, Johann Zwettler, hätten die anderen getäuscht, so der Richter. Elsner war im ersten Verfahren rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, von denen er viereinhalb Jahre Haft abgesessen hatte. Zwettler war rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, aus gesundheitlichen Gründen wurde er für vollzugsunfähig erklärt.

„Es gibt keine Rechtspflicht eines international tätigen Investmentbankers, die Einhaltung der Großveranlagungsgrenze (der BAWAG, Anm.) zu kontrollieren“, erläuterte der Richter, warum er Flöttl von den Anklagevorwürfen freisprach - mehr dazu in ORF.at.

Staatsanwältin warf allen Untreue vor

Im ersten Strafverfahren unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner hatten die Angeklagten teils mehrjährige Haftstrafen erhalten, die vor zwei Jahren vom Obersten Gerichtshof (OGH) gekippt worden waren.

Staatsanwältin Sonja Herbst warf allen Angeklagten Untreue gegenüber der BAWAG durch riskante Spekulationen vor. Diese Spekulationen seien durchgeführt oder ermöglicht worden, dann sei versucht worden, die Verluste zu verstecken. Herbst verglich das Verhalten der Angeklagten mit einem Casino-Besuch - mit dem Spekulanten Flöttl als Croupier.

BAWAG Prozess Angeklagter Wolfgang Flöttl und Staatsanwältin Sonja Herbst

APA/Herbert Neubauer

Staatsanwältin Sonja Herbst bezeichnete Wolfgang Flöttl als Croupier

Flöttls Anwälte, Christian Hausmaninger und Herbert Eichenseder, forderten einen Freispruch für ihren Mandanten. Flöttl habe nicht gewusst, dass Elsner ihm das Geld für die Geschäfte nicht geben hätte dürfen.

Als Flöttl der BAWAG im Herbst 1998 nach den ersten großen Verlusten sein Vermögen überließ, habe er niemanden über die Höhe seines Vermögens - das mit rund 90 Mio. Dollar wesentlich geringer war als der Verlust - getäuscht. „Es ist absurd, einen Schädigungsvorsatz Flöttls anzunehmen“, sagte Hausmaninger in seinem Plädoyer.

Wolfgang Flöttl

APA/Helmut Fohringer

Flöttl freut sich über seinen Freispruch

Weninger gab emotionale Erklärung ab

Günter Weniger, der im ersten Prozess ein Teilgeständnis abgegeben hatte, lieferte im zweiten Prozess als einziger selbst eine längere emotionale Erklärung ab. „Ich bin tief betroffen, dass das so gelaufen ist – ich hätte anders gehandelt, wenn ich gewusst hätte was damals passiert ist. Ich habs nicht gewusst, glauben sie mir“, appellierte er an das Schöffengericht.

Urteile im ersten BAWAG-Prozess

Wolfgang Flöttl: Zweieinhalb Jahre Haft, davon 10 Monate unbedingt

Hubert Kreuch und Josef Schwarzecker: je Dreieinhalb Jahre Haft

Christian Büttner: Eineinhalb Jahre bedingte Haft und 36.000 Euro Geldstrafe

Peter Nakowitz: Vier Jahre Haft

Robert Reiter: Drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt

Günter Weninger: Zweieinhalb Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt

Helmut Elsner: Zehn Jahre Haft

Johann Zwettler: Fünf Jahre Haft (wegen Krankheit für vollzugsunfähig erklärt)

Elsner kein einziges Mal im Prozess

Schöffengerichts-Vorsitzender Richter Christian Böhm hatte es vor den Schlussplädoyers offiziell aufgegeben, den mitangeklagten Ex-Bankchef Helmut Elsner noch vor dem Urteil vor Gericht zu bekommen. Das Verfahren gegen Elsner wurde ausgeschieden.

Elsner sei verhandlungsunfähig und befinde sich außerdem in Bayern zur Behandlung, hatten Elsners Anwälte dessen Fehlen argumentiert. Die Passbehörde habe auf Antrag des Gerichts ein Verfahren zur Entziehung von Elsners Reisepass und Personalausweis eingeleitet, weil sich der Ex-Bank-Chef mithilfe dieser Dokumente der Justiz entzogen habe - mehr dazu in BAWAG-Prozess: Schuldsprüche gefordert.

Subsidiarklage der BAWAG gegen Elsner

Helmut Elsner war bereits im ersten Verfahren rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Nach viereinhalb Jahren Haft wurde er im Sommer 2011 für haftunfähig erklärt. Eine zusätzliche Haftstrafe hätte er im jetzigen BAWAG-Verfahren nicht bekommen, da er die Höchststrafe für Untreue schon erhalten hat. Elsner war als einziger der Angeklagten im Gefängnis.

Dass Elsner auch im zweiten BAWAG-Prozess auf der Anklagebank sitzen sollte, ging auf eine Subsidiarklage der Bank zurück. Betrugsverdacht wegen seiner Pensionsabfindung stand im Raum - mehr dazu in BAWAG-Prozess: Drei Tage mit Elsner (wien.ORF.at; 30.3.2012).

Der zweite BAWAG-Prozess wurde durchgeführt, weil der Oberste Gerichsthof die Urteile des ersten Verfahrens im Dezember 2010 weitgehend aufgehoben hatte. Der Oberste Gerichtshof hatte Verfahrensmängel festgestellt, den ersten Prozess hatte die spätere Justizministerin Claudia Bandion-Ortner geführt - mehr dazu in Zurück auf die Anklagebank (news.ORF.at; 25.4.2012).

 

Quelle: orf.at

 

 


"

Günter Weninger (* 27. August 1940 in Wiener Neustadt) ist ein ehemaliger österreichischer ÖGB-Gewerkschaftsfunktionär. Er gehört der SPÖ an.

Jugend und Ausbildung

Von 1955 bis 1960 absolvierte er eine Lehre als Elektroinstallateur. Von 1960 bis 1962 arbeitete er als Krankenkontrollor der NÖGKK. 1969 holte er die Matura nach und studiert anschließend Volkswirtschaftslehre.

Karriere in der Gewerkschaftsjugend

Von 1962 bis 1963 war er Jugendsekretär des ÖGB. Von 1964 bis 1974 Landesjugendobmann des ÖGB Niederösterreich. Von 1966 bis 1974 war er auch Mitglied im ÖGB-Jugendpräsidium.

Karriere in der Gewerkschaft

Von 1986 bis 2006 war im Präsidium des ÖGB. Von 1991 bis 2003 war er Vorsitzender der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, sowie Vizepräsident des ÖGB. Ab 1997 war Verantwortlicher im ÖGB für den Bereich Finanzen und Aufsichtsratsvorsitzender der BAWAG als Nachfolger von Herbert Tumpel.

[...]"

Quelle: Wikipedia vom 12.07.2015

 


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