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Die FPÖ-Politikerin hatte im Grazer Gemeinderatswahlkampf 2008 unter anderem den Propheten Mohammed als "Kinderschänder im heutigen Rechtsverständnis" bezeichnet, der den Koran im Rahmen epileptischer Anfälle geschrieben habe. Außerdem sprach sie von einem "Einwanderungs-Tsunami". Sie wurde deshalb im Jänner 2009 wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung zu drei Monaten bedingter Haft und 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt.[...]Winter hatte sich im Juni als Grazer Stadträtin und Stadtparteichefin zurückgezogen und ist nun nur noch FPÖ-Abgeordnete im Nationalrat.
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Quelle: diepresse.com
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Susanne Winter: Urteil wegen Verhetzung bestätigt
18.06.2009 | 14:58 | (DiePresse.com)
Die FPÖ-Politikerin ist mit ihrer Berufung gescheitert. Sie muss 24.000 Euro Strafe bezahlen, weil sie unter anderem den Propheten Mohammed als Kinderschänder bezeichnet hat. Es gibt keine weiteren Rechtsmittel.
Die Berufung gegen das Urteil im Fall Susanne Winter ist am Mittwoch gescheitert. Die FPÖ-Politikerin hatte im Grazer Gemeinderatswahlkampf 2008 unter anderem den Propheten Mohammed als "Kinderschänder im heutigen Rechtsverständnis" bezeichnet, der den Koran im Rahmen epileptischer Anfälle geschrieben habe. Außerdem sprach sie von einem "Einwanderungs-Tsunami". Sie wurde deshalb im Jänner 2009 wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung zu drei Monaten bedingter Haft und 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Am Mittwoch wurde vom Oberlandesgericht Graz das Strafausmaß bestätigt. Zwei der "strafgebenden Fakten" wurden jedoch fallengelassen. Der Vorsitzende Richter Erwin Schwentner begründete die Entscheidung damit, dass auch die anderen Delikte "derartig schlimm" seien, dass diese allein für die Strafe reichte.
Laut "Kurier" urteilte das Berufungsgericht, dass Begriffe wie "Einwanderungstsunami" und "Feindreligion" in ihrer Summe "Stimmungsmache" gegen den Islam seien: "Da wird aufgereizt zu Hass und Abneigung". Der "Kinderschänder"-Vorwurf auf einer Parteiveranstaltung wurde demnach nicht toleriert, in einer Postwurfsendung aber schon.
Bei der Berufungsverhandlung brachte Winters Verteidiger noch diverse Anträge - unter anderem zur Einholung eines historischen Gutachtens - ein. Diese wurden aber vom Richtersenat abgewiesen.
Winter will vor den EuGH
Das Verfahren ist nun abgeschlossen, es gibt keine ordentlichen Rechtsmittel mehr. Winter kündigte an, bis vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) gehen zu wollen - wobei die Juristin vermutlich eher an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gedacht haben dürfte, wo eine Beschwerde wegen eines nationalen strafgerichtlichen Urteils möglich ist.
Winter hatte sich im Juni als Grazer Stadträtin und Stadtparteichefin zurückgezogen und ist nun nur noch FPÖ-Abgeordnete im Nationalrat.
(APA/Red.)"
Quelle: diepresse.com
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Geb.: 23.07.1957, Graz
Beruf: Juristin
Politische Mandate
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Abgeordnete zum Nationalrat (XXIV.–XXV. GP), FPÖ
28.10.2008 –
Politische Funktionen
- Stadträtin der Landeshauptstadt Graz 2008
- Bezirksvorsteher-Stellvertreterin von Graz/Straßgang 1998–2001
- Landesparteiobmann-Stellvertreterin der FPÖ Steiermark 2006–2008
- Bezirksparteiobfrau der FPÖ Graz/Straßgang 2005–2007
- Stadtparteiobfrau der FPÖ Graz 2006–2008
- Mitglied des Steiermärkischen Kollegiums des Landesschulrates 1998–2005
- Mitglied des Kuratoriums der Pädagogischen Akademie 1998–2005
Beruflicher Werdegang
- Leitung aller außermedizinischen Agenden, Zahnarztpraxis des Ehemannes 1990–2008
- Interventionsreferat, Wirtschaftskammer Steiermark 1987–1988
- Rechtsberaterin für Mietangelegenheiten, Mayr-Melnhof Karton AG 1986–1987
Bildungsweg
- Teilstudium der Medizin 1976–1979
- Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) 1980–1985
- Wirtschaftskundliches Bundesrealgymnasium 1976