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Nun ist es rechtskräftig. Sowohl der frühere FP-Abgeordnete John Gudenus als auch der Staatsanwalt haben ihre Rechtsmittel zurückgezogen.
Das gab die Staatsanwaltschaft Wien am Mittwoch bekannt. Gudenus war wegen zwei Sagern aus dem Jahr 2005 verurteilt worden: So hatte er im April im ORF-Report Zweifel an der Existenz von Gaskammern gehegt. Im Juni 2005 sagte Gudenus in einem "Standard"-Interview: "Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich, sondern in Polen.
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Quelle: diepresse.com
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NS-Wiederbetätigung: Gudenus-Urteil in Kraft
03.08.2006 | 00:00 | (Die Presse)
Doch kein Rechtsmittel gegen ein Jahr Haft bedingt.
Wien (APA). Ende April war am Wiener Straflandesgericht das Urteil - ein Jahr bedingt wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz - gesprochen worden. Nun ist es rechtskräftig. Sowohl der frühere FP-Abgeordnete John Gudenus als auch der Staatsanwalt haben ihre Rechtsmittel zurückgezogen.
Das gab die Staatsanwaltschaft Wien am Mittwoch bekannt. Gudenus war wegen zwei Sagern aus dem Jahr 2005 verurteilt worden: So hatte er im April im ORF-Report Zweifel an der Existenz von Gaskammern gehegt. Im Juni 2005 sagte Gudenus in einem "Standard"-Interview: "Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich, sondern in Polen. So steht es auch in den Schulbüchern." Der Strafrahmen für das Leugnen beziehungsweise gröbliche Verharmlosen des Holocaust beträgt zwischen einem und zehn Jahren. Gudenus war vom Gericht aber sein "bisher untadeliger Lebenswandel" positiv angerechnet worden.
Das Urteil "ein Jahr bedingt" bringt auch keine Pensionseinbußen: Hätte der frühere Bundesheer-Oberst Gudenus mehr als ein Jahr bedingt ausgefasst, wäre ihm seine Beamten-Pension gekürzt worden."
Quelle: diepresse.com