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Nun ist es rechtskräftig. Sowohl der frühere FP-Abgeordnete John Gudenus als auch der Staatsanwalt haben ihre Rechtsmittel zurückgezogen.
Das gab die Staatsanwaltschaft Wien am Mittwoch bekannt. Gudenus war wegen zwei Sagern aus dem Jahr 2005 verurteilt worden: So hatte er im April im ORF-Report Zweifel an der Existenz von Gaskammern gehegt. Im Juni 2005 sagte Gudenus in einem "Standard"-Interview: "Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich, sondern in Polen.
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Quelle: diepresse.com
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NS-Wiederbetätigung: Gudenus-Urteil in Kraft
03.08.2006 | 00:00 | (Die Presse)
Doch kein Rechtsmittel gegen ein Jahr Haft bedingt.
Wien (APA). Ende April war am Wiener Straflandesgericht das Urteil - ein Jahr bedingt wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz - gesprochen worden. Nun ist es rechtskräftig. Sowohl der frühere FP-Abgeordnete John Gudenus als auch der Staatsanwalt haben ihre Rechtsmittel zurückgezogen.
Das gab die Staatsanwaltschaft Wien am Mittwoch bekannt. Gudenus war wegen zwei Sagern aus dem Jahr 2005 verurteilt worden: So hatte er im April im ORF-Report Zweifel an der Existenz von Gaskammern gehegt. Im Juni 2005 sagte Gudenus in einem "Standard"-Interview: "Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich, sondern in Polen. So steht es auch in den Schulbüchern." Der Strafrahmen für das Leugnen beziehungsweise gröbliche Verharmlosen des Holocaust beträgt zwischen einem und zehn Jahren. Gudenus war vom Gericht aber sein "bisher untadeliger Lebenswandel" positiv angerechnet worden.
Das Urteil "ein Jahr bedingt" bringt auch keine Pensionseinbußen: Hätte der frühere Bundesheer-Oberst Gudenus mehr als ein Jahr bedingt ausgefasst, wäre ihm seine Beamten-Pension gekürzt worden."
Quelle: diepresse.com
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"Keine Gaskammern im Dritten Reich": Staatsanwalt ermittelt jetzt gegen Gudenus
VP-Lopatka fordert Rücktritt des Bundesrates: "Es reicht" SPÖ: "Ruf Österreichs wird großer Schaden zugefügt"
Der umstrittene Wiener Bundesrat John Gudenus steht weiter zu seinen Zweifeln hinsichtlich Gaskammern in der NS-Zeit. "Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht es auch in Schulbüchern. Ich habe nie gesagt, dass ich prinzipiell Gaskammern anzweifle", so Gudenus. Von Seiten der Opposition hagelt die neuerliche Leugnung von Gaskammern Kritik, sie fordert erneut den Rücktritt des Bundesrates. Die ÖVP hat die Wiederaufnahme der Erhebungen durch die Staatsanwaltschaft begrüßt.
Gudenus, der am Dienstag aus dem freiheitlichen Parlamentsklub ausscheiden musste, hatte in der Vergangenheit bereits zwei Mal die Existenz von Gaskammern relativiert. Dass die Staatsanwaltschaft erst kürzlich ein Verfahren gegen ihn eingestellt hat, habe er "eigentlich erwartet", meinte Gudenus. Es sei "schön, dass Zweifel erlaubt sind", meinte der Bundesrat dazu im "Standard"-Interview.
Für eine Entschuldigung sieht er keinen Grund: "Warum soll ich mich für etwas entschuldigen, das ich nicht gesagt habe? Ich soll mich der ÖVP gegenüber entschuldigen, die selbst einen der größten Antisemiten noch immer als einen ihrer Säulenheiligen im Parlament hat, den Leopold Kunschak? Für was soll ich mich entschuldigen?" Seine Sätze zu den Gaskammern müssten erlaubt sein. "Das Parlament ist ja keine moralische Anstalt", so Gudenus.
Staatsanwaltschaft wird aktiv
Gudenus beschäftigt mit seinen neuen Sagern wieder das Gericht: die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Untersuchungsrichter Antrag auf Vorerhebungen wegen des Verdachts der Verletzung von Par. 3 h Verbotsgesetz gestellt. Zunächst soll der "Standard"-Journalist einvernommen werden, der das Interview mit Gudenus führte, um den genauen Wortlaut der Äußerung zu erfahren, erklärte der Sprecher der StA Wien, Ernst Kloyber, Mittwoch gegenüber der APA.
Gudenus hat die Staatsanwaltschaft schon vor Kurzem beschäftigt - weil er im ORF-"report" Zweifel an der Existenz von Gaskammern geäußert hatte. Dieses Verfahren wurde eingestellt.
Par. 3h Verbotsgesetz stellt die Leugnung, gröbliche Verharmlosung, Gutheißung oder Rechtfertigung des NS-Völkermordes oder anderer NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe. Die Strafdrohung beträgt ein bis zehn Jahre, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters bis zu 20 Jahre.
ÖVP-Generalsekretär fordert Rücktritt des Bundesrats: Es reicht!
ÖVP-Generalsekretär Reinhold Lopatka begrüßt die Wiederaufnahme der Erhebungen in der Causa John Gudenus durch die Staatsanwaltschaft. "Es reicht Herr Gudenus, Ihre Ansichten sind absolut untragbar! Ziehen Sie die einzig richtige Konsequenz und legen Sie ihr Bundesratsmandat zurück", so Lopatka in einer Aussendung.
Bundesratspräsident Pehm fordert Rücktritt: Aussagen "ungeheuerlich"
Für Bundesratspräsident Georg Pehm (S) sind die von Bundesrat John Gudenus neuerlich geäußerten Zweifel an der Existenz von Gaskammern im Dritten Reich "ungeheuerlich". "Das bestätigt einmal mehr, dass Bundesrat Gudenus in einem demokratischen Gremium wie dem Bundesrat keinen Platz haben darf", sagte Pehm am Rande eines SPÖ-Landesparteivorstandes in Eisenstadt. Es gehe daher jetzt darum, alle Möglichkeiten zu überdenken, wie der Rücktritt von Gudenus erreicht werden kann. .
SPÖ hält Gudenus-Aussagen als "sehr wohl verfolgenswert"
Die jüngsten Aussagen von John Gudenus sind für SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos "sehr wohl verfolgenswert". Darabos meinte dazu, Gudenus habe die Einstellung des Verfahrens der Staatsanwaltschaft offensichtlich als "Freibrief missverstanden, seine irrationalen Thesen weiter zu verbreiten".
Es sei "skandalös und beschämend, dass Personen wie Gudenus, Kampl und Co unter dieser Regierungskonstellation ungeniert ihre absurden geschichtsrevisionistischen Theorien vortragen können". Kanzler Wolfgang Schüssel (V) sei "offensichtlich nicht in der Lage, diese Schandflecken aus der österreichischen Institutionenlandschaft zu beseitigen". Dem Ruf Österreichs im Ausland werde großer Schaden zugefügt. Der einzige Ausweg sei der sofortige Rücktritt von Gudenus. Da dieser offensichtlich völlig uneinsichtig sei, sei die Schüssel-Regierung dringend gefordert, ein Machtwort zu sprechen.
Der Fraktionschef der SPÖ im Bundesrat, Albrecht Konecny fordert Gudenus indessen zum Rücktritt auf: "Wenn Gudenus nun blauäugig erkläre, nicht im Dritten Reich, sondern in Polen hatten sich die Gaskammern befunden, verhöhnt er die Opfer des Nationalsozialismus, verhöhnt er vor allem das Leid, das die polnische Bevölkerung durch die Nazi-Herrschaft erdulden musste."
Grüne fordern Justiz zum Handeln auf
Die Grünen fordern nach den neuerlichen Aussagen des Bundesrates John Gudenus zu den Gaskammern im Dritten Reich die Justiz zum Handeln auf. "Gudenus bedient sich der üblichen geschichtsrevisionistischen Trickserei, indem er vom Dritten Reich einerseits und von Polen andererseits spricht", kritisiert Vize-Klubchef Karl Öllinger. Gudenus leugne damit die Existenz von Gaskammern in Mauthausen und Hartheim.
"Das Nazi-Regime hat sowohl in Polen als auch auf eigenem Territorium in Gaskammer gemordet. Es ist zudem unbestreitbares geschichtliches Faktum, dass in Österreich Gaskammern zur Vernichtung von Menschen in Betrieb waren. Angesichts dieser neuerlichen Leugnung von Gudenus muss die Justiz tätig werden", fordert Öllinger.
Polen war Teil des Dritten Reiches
Ob Gudenus wegen seiner jüngsten Äußerungen zu den Gaskammern im Dritten Reich vor Gericht landet, bleibt abzuwarten. Historisch hat der frühere FP-Politiker mit seiner Aussage, es habe zwar Gaskammern gegeben, "aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen" jedenfalls arg daneben gegriffen. So lag etwa das KZ Auschwitz Birkenau in Schlesien auf von Deutschland annektiertem Gebiet. Auch auf heute österreichischem Gebiet standen zwei Gaskammern.
Im heutigen Oberösterreich hatten die Nazis sowohl im KZ Mauthausen als auch in der "Euthanasieanstalt" Hartheim Gaskammern errichtet. In Mauthausen wurden insgesamt mehr als 100.000 Menschen ermordet, davon rund 4.000 durch Gas. Mehr als 5.000 Mauthausener Häftlinge wurden nach Hartheim gebracht, um dort getötet zu werden.
(apa/red)"
Quelle: news.at
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Geb.: 23.11.1940, Wien
Beruf: Bundesbeamter, Oberst
Politische Mandate
- Mitglied des Bundesrates, ohne Fraktion
02.11.2005 – 17.11.2005 - Mitglied des Bundesrates, F
29.11.1996 – 01.11.2005 - Abgeordneter zum Nationalrat (XIX. GP), F
07.11.1994 – 10.11.1995 - Abgeordneter zum Nationalrat (XVIII. GP), FPÖ
09.04.1992 – 06.11.1994 - Mitglied des Bundesrates, FPÖ
27.11.1990 – 08.04.1992
Politische Funktionen
- Bezirksrat in Wien/Innere Stadt 1973
- später Bezirksrat in Wien/Wieden
- Mitglied des Gemeinderates von Albrechtsberg 1990
- Bezirksparteiobmann der FPÖ Wien/Wieden
- Mitglied des Landesparteivorstandes der FPÖ Wien
- Mitglied der Landesparteileitung der FPÖ Wien
Beruflicher Werdegang
- Betreiber einer Forstwirtschaft in Albrechtsberg
- Heeresmaterialamt und nunmehr Sektion I (Oberst) tätig
- Militärkommando Niederösterreich
- im Bundesministerium für Landesverteidigung
Bildungsweg
- Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Wien (Mag. rer. soc. oec. 1972)
- Militärakademie 1962–1965
- Gymnasium, Matura 1961
- Volksschule
- Präsenzdienst
Ehrenzeichen
GrSESonstiges
Ist am 7. 6. 2005 als Mitglied aus dem Freiheitlichen Parlamentsklub ausgetreten.