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Der OGH ging mit Josef Martinz hart ins Gericht: "Nur im System Haiders gehandelt zu haben ist kein Grund, die Strafe von Martinz herabzusetzen. Josef Martinz hat bewusst Geld der Allgemeinheit veruntreut und bewusst missbraucht," begründete der Richter das Urteil.
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Quelle: kurier.at
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Martinz war in erster Instanz zu 5,5 Jahren Haft verurteilt worden. Seiner Berufung gab der Vorsitzende des Richtersenates, Franz Zehetner, statt. Er muss damit nur 4,5 Jahre ins Gefängnis. Der Ex-Politiker habe gemeinsam mit dem damaligen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider die Vorstände erst zu ihren Taten bestimmt und „aus Parteiinteressen der Landesholding unberechtigt Kapital entzogen", begründete der Richtersenat den neuerlichen Schuldspruch. Er habe Geld der Allgemeinheit „bewusst missbraucht".
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Quelle: diepresse.com
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Höchstgericht bestätigt Schuldspruch für Martinz. Haider-Erben droht nun Regress-Forderung.
Kärntens früherer ÖVP-Chef Josef Martinz erschien braun gebrannt vor dem Obersten Gerichtshof in Wien. Fünfeinhalb Stunden später war er kreidebleich. Für 14.30 Uhr war das Urteil in der Causa Birnbacher-Honorar angekündigt. Mit mehr als einer Stunde Verspätung trat der Senat vor die Angeklagten: Alle vier Nichtigkeitsbeschwerden wurden abgewiesen, weil im Erstverfahren "keine Fehler oder Rechtsirrtümer passiert sind", sagte Richter Franz Zehetner.
Der OGH nahm nur kleine Korrekturen vor: Die Haft des früheren ÖVP-Kärnten-Chef Josef Martinz wurde wegen Untreue von 5,5 Jahre auf 4,5 Jahre gesenkt. Die Strafe des geständigen Wirtschaftstreuhänders Dietrich Birnbacher, der für ein Mini-Gutachten rund um den Hypo-Verkauf an die BayernLB sechs Millionen Euro Honorar von der Kärntner Landesholding kassiert hatte, blieb bei drei Jahren. Aber: Zweieinhalb statt vorher zwei Jahre davon auf Bewährung. Birnbacher verließ mit einem Lächeln den Justizpalast – denn die Fußfessel kommt damit in greifbare Nähe.
Regressforderung
Der OGH ging mit Josef Martinz hart ins Gericht: "Nur im System Haiders gehandelt zu haben ist kein Grund, die Strafe von Martinz herabzusetzen. Josef Martinz hat bewusst Geld der Allgemeinheit veruntreut und bewusst missbraucht," begründete der Richter das Urteil.
Martinz ist damit der erste Kärntner ÖVP-Politiker, der ins Gefängnis wandert – in den nächsten Wochen. Zudem wurde der Ex-Politiker verpflichtet 18.000 Euro an die Holding zurückzuzahlen. Birnbacher, der bereits knapp eine Million Euro zurückgezahlt hat, wird weitere zwei Millionen Euro an die Holding überweisen. Allerdings hat die Holding damit immer noch einen Schaden von rund 2,7 Millionen Euro.
Mit diesem Urteil wird es für die Haider-Erben spannend. Denn die Kärntner Landesholding wird nun prüfen, ob sie nicht auch Regressforderungen gegen die Erben von Ex-Landeshauptmann Jörg Haider – der KURIER berichtete – einbringen wird. Tochter Ulrike Haider-Quercia, die gestern ihren Wahlkampf als BZÖ-Spitzenkandidatin für die EU-Wahl in Klagenfurt startete, sieht der Drohung gelassen entgegen. "Da geht es um die Honorarnote eines Steuerberaters und eine inoffizielle Forderung der ÖVP. Ich weiß nicht, was mein Vater damit zu tun haben soll."
Ebenfalls auf der Anklagebank saßen die beiden Ex-Vorstände der Landesholding Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander. Die beiden hatten, wie von Jörg Haider und Martinz gefordert, das Honorar an Birnbacher überwiesen. Gert Xander wurde in Handschellen vorgeführt. Er wurde bereits rechtskräftig in der Causa Styrian Spirit verurteilt. Hans-Jörg Megymorez muss drei Jahre in Haft und Gert Xander weitere zwei Jahre.
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Birnbacher-Prozess: OGH bestätigt Schuldsprüche
Der Richtersenat gab der Berufung von Ex-ÖVP-Chef Martinz statt. Er muss nur 4,5 Jahre ins Gefängnis. Ex-Steuerberater Birnbacher erhält dank seines Geständnisses statt einem Jahr nur ein halbes unbedingt.
(DiePresse.com)
Der Oberste Gerichtshof hat am Dienstag in der Causa Birnbacher sein Urteil gefällt - und die Schuldsprüche bestätigt. Der Richtersenat hatte über Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen zu den erstinstanzlichen Urteilen gegen Steuerberater Dietrich Birnbacher, den früheren Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz sowie die Ex-Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, zu entscheiden.
Martinz war in erster Instanz zu 5,5 Jahren Haft verurteilt worden. Seiner Berufung gab der Vorsitzende des Richtersenates, Franz Zehetner, statt. Er muss damit nur 4,5 Jahre ins Gefängnis. Der Ex-Politiker habe gemeinsam mit dem damaligen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider die Vorstände erst zu ihren Taten bestimmt und „aus Parteiinteressen der Landesholding unberechtigt Kapital entzogen", begründete der Richtersenat den neuerlichen Schuldspruch. Er habe Geld der Allgemeinheit „bewusst missbraucht".
Martinz verließ den Gerichtssaal ohne einen Kommentar abzugeben. Sein Anwalt Alexander Todor-Kostic bezeichnete den Schuldspruch als „niederschmetternd". Bei „clamorösen Verfahren" setze der OGH offenbar nicht jene grundrechtlichen Standards an, die er sich erwarte, kritisierte er.
Die bedingte Haftstrafe des geständigen Birnbacher wurde hingegen von zwei auf 2,5 Jahre erhöht. Damit verringert sich seine unbedingte Strafe von einem auf ein halbes Jahr. Er sei unbescholten, die Einwirkung Martinz sei mildernd, ebenso das Geständnis und die Wiedergutmachung, erläuterte Richter Zehetner. Allerdings sei das bereits im erstinstanzlichen Urteil berücksichtigt worden. Nun habe sich herausgestellt, dass Birnbacher weitere Schritte unternommen habe, um den Schaden wiedergutzumachen - daher die Erhöhung des bedingten Anteils.
Birnbacher dürfte auf eine Fußfessel statt Haft ansuchen. Nach der Verhandlung gab er sich „erleichtert".
Megymorez und Xander, müssen wie vom Landesgericht Kärnten geurteilt, drei bzw. zwei Jahre ins Gefängnis. Bei Xander, der in Handschellen vorgeführt wurde und sich laut Anwalt und OGH in der Privatinsolvenz befindet, handelt es sich um eine Zusatzstrafe zu 21 Monaten, die er wegen der Causa der Fluglinie Styrian Spirit erhalten hatte - er hat insgesamt somit nur eine Vorstrafe.
Martinz und Megymorez müssen zudem weitere 18.000 Euro an die Hypo zahlen. Die Nichtigkeitsbeschwerden von Martinz, Megymorez und Xander wurden abgewiesen. Die Urteile sind rechtskräftig.
Ein Rückblick: Das Klagenfurter Gericht hatte es am 1. Oktober 2012 als erwiesen angesehen, dass Martinz (gemeinsam mit Haider) Birnbacher dazu instrumentalisieren wollte, beim Verkauf der Hypo-Anteile des Landes Kärnten an die BayernLB Geld für die ÖVP und das BZÖ abzuzweigen. Laut Urteil entstand der später notverstaatlichten Bank ein Schaden von 5,7 Millionen Euro. Sechs Millionen Euro gingen an Birnbacher, seine Leistung war laut Gerichtsgutachten aber nur 300.000 Euro wert.
Land will Haider-Erben zur Kasse bitten
Mit der Entscheidung des OGH dürfte ein neuer Prozess anstehen. Die Kärntner Landesholding hat nämlich angekündigt, die Familie von Jörg Haider auf Schadenersatz klagen zu wollen, sollten die Urteile bestätigt werden. Das berichtete der „Kurier" am Dienstag. Davon betroffen wären Witwe Claudia Haider sowie ihre Töchter Cornelia und Ulrike - letztere will das BZÖ als Spitzenkandidatin in die EU-Wahl führen.
Konkret geht es bei der Forderung der Landesholding um Birnbachers Honorar für sein Gutachten, das lediglich 300.000 Euro wert gewesen ist. Da der Steuerberater schon 980.000 Euro zurückzahlte, sind noch rund vier Millionen Euro ausständig.
Die Möglichkeit für eine Regressforderung liege im Urteil von Erstrichter Manfred Herrnhofer, der „Haider und damit quasi einen Toten mitverurteilt hat", wie der „Kurier" die Holding zitiert."
Quelle: diepresse.com