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Birnbacher-Prozess: OGH bestätigt Schuldsprüche
Der Richtersenat gab der Berufung von Ex-ÖVP-Chef Martinz statt. Er muss nur 4,5 Jahre ins Gefängnis. Ex-Steuerberater Birnbacher erhält dank seines Geständnisses statt einem Jahr nur ein halbes unbedingt.
(DiePresse.com)
Der Oberste Gerichtshof hat am Dienstag in der Causa Birnbacher sein Urteil gefällt - und die Schuldsprüche bestätigt. Der Richtersenat hatte über Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen zu den erstinstanzlichen Urteilen gegen Steuerberater Dietrich Birnbacher, den früheren Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz sowie die Ex-Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, zu entscheiden.
Martinz war in erster Instanz zu 5,5 Jahren Haft verurteilt worden. Seiner Berufung gab der Vorsitzende des Richtersenates, Franz Zehetner, statt. Er muss damit nur 4,5 Jahre ins Gefängnis. Der Ex-Politiker habe gemeinsam mit dem damaligen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider die Vorstände erst zu ihren Taten bestimmt und „aus Parteiinteressen der Landesholding unberechtigt Kapital entzogen", begründete der Richtersenat den neuerlichen Schuldspruch. Er habe Geld der Allgemeinheit „bewusst missbraucht".
Martinz verließ den Gerichtssaal ohne einen Kommentar abzugeben. Sein Anwalt Alexander Todor-Kostic bezeichnete den Schuldspruch als „niederschmetternd". Bei „clamorösen Verfahren" setze der OGH offenbar nicht jene grundrechtlichen Standards an, die er sich erwarte, kritisierte er.
Die bedingte Haftstrafe des geständigen Birnbacher wurde hingegen von zwei auf 2,5 Jahre erhöht. Damit verringert sich seine unbedingte Strafe von einem auf ein halbes Jahr. Er sei unbescholten, die Einwirkung Martinz sei mildernd, ebenso das Geständnis und die Wiedergutmachung, erläuterte Richter Zehetner. Allerdings sei das bereits im erstinstanzlichen Urteil berücksichtigt worden. Nun habe sich herausgestellt, dass Birnbacher weitere Schritte unternommen habe, um den Schaden wiedergutzumachen - daher die Erhöhung des bedingten Anteils.
Birnbacher dürfte auf eine Fußfessel statt Haft ansuchen. Nach der Verhandlung gab er sich „erleichtert".
Megymorez und Xander, müssen wie vom Landesgericht Kärnten geurteilt, drei bzw. zwei Jahre ins Gefängnis. Bei Xander, der in Handschellen vorgeführt wurde und sich laut Anwalt und OGH in der Privatinsolvenz befindet, handelt es sich um eine Zusatzstrafe zu 21 Monaten, die er wegen der Causa der Fluglinie Styrian Spirit erhalten hatte - er hat insgesamt somit nur eine Vorstrafe.
Martinz und Megymorez müssen zudem weitere 18.000 Euro an die Hypo zahlen. Die Nichtigkeitsbeschwerden von Martinz, Megymorez und Xander wurden abgewiesen. Die Urteile sind rechtskräftig.
Ein Rückblick: Das Klagenfurter Gericht hatte es am 1. Oktober 2012 als erwiesen angesehen, dass Martinz (gemeinsam mit Haider) Birnbacher dazu instrumentalisieren wollte, beim Verkauf der Hypo-Anteile des Landes Kärnten an die BayernLB Geld für die ÖVP und das BZÖ abzuzweigen. Laut Urteil entstand der später notverstaatlichten Bank ein Schaden von 5,7 Millionen Euro. Sechs Millionen Euro gingen an Birnbacher, seine Leistung war laut Gerichtsgutachten aber nur 300.000 Euro wert.
Land will Haider-Erben zur Kasse bitten
Mit der Entscheidung des OGH dürfte ein neuer Prozess anstehen. Die Kärntner Landesholding hat nämlich angekündigt, die Familie von Jörg Haider auf Schadenersatz klagen zu wollen, sollten die Urteile bestätigt werden. Das berichtete der „Kurier" am Dienstag. Davon betroffen wären Witwe Claudia Haider sowie ihre Töchter Cornelia und Ulrike - letztere will das BZÖ als Spitzenkandidatin in die EU-Wahl führen.
Konkret geht es bei der Forderung der Landesholding um Birnbachers Honorar für sein Gutachten, das lediglich 300.000 Euro wert gewesen ist. Da der Steuerberater schon 980.000 Euro zurückzahlte, sind noch rund vier Millionen Euro ausständig.
Die Möglichkeit für eine Regressforderung liege im Urteil von Erstrichter Manfred Herrnhofer, der „Haider und damit quasi einen Toten mitverurteilt hat", wie der „Kurier" die Holding zitiert."
Quelle: diepresse.com